Duisburg. Nach der großangelegten Razzia am Straßenstrich auf dem Zoo-Parkplatz in Duisburg laufen nun die Ermittlungen wegen möglichen Menschenhandels.

Eine ganze Weile hatte die Duisburger Polizei diese Razzia vorbereitet. Immer wieder hatten sich Nachbarn des Zoos am Kaiserberg über eindeutige Hinterlassenschaften beschwert und den Verdacht geäußert, dass sich auf dem Straßenstrich auf dem Parkplatz Monning im Schatten des Waldgebietes auch Minderjährige prostituieren. Diese Mahnungen deckten sich auch mit den Ermittlungen der Duisburger Polizei, weshalb sie in der Nacht zu Sonntag zusammen mit Ordnungs- und Ausländerämtern aus Duisburg und Mülheim zuschlugen und 56 Personen, darunter 27 Frauen kontrollierten.

Die 16-Jährige, die dabei von Beamten aufgegriffen wurde, wurde zunächst wegen des Verdachts der Prostitution abgeführt und später der Obhut des Jugendamtes übergeben, wie Polizeisprecherin Stefanie Bersin auf Nachfrage unserer Redaktion am Montag erklärte.

Polizei ermittelt nun wegen Zuhälterei und illegaler Prostitution

Die Jugendliche stamme – wie viele andere Frauen, die bei der Razzia kontrolliert wurden – aus Südosteuropa. Einige von ihnen seien in Duisburg und umliegenden Städten gemeldet, andere wiederum hätten keinen festen Wohnsitz in Deutschland.

Für die Ermittler beginnt nun der komplizierteste Teil der Arbeit, berichtet Polizeisprecherin Bersin. Der Duisburger Polizei sei es sehr wichtig, die Hintermänner ausfindig zu machen und die illegalen Machenschaften offenzulegen, so es sich denn tatsächlich wie von den Behörden vermutet um Zuhälterei, Menschenhandel und illegale Prostitution handelt.

Erste Bilanz der Straßenstrich-Razzia in Duisburg

Die Einsatzkräfte schrieben acht Anzeigen, unter anderem wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger und des Verdachts der Zuhälterei. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und des illegalen Aufenthalts werden nun überprüft. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter stellten in neun weiteren Fällen Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetzfest. Dieses verpflichtet Prostituierte seit 2017, ihre Tätigkeit anzumelden.