Duisburg. In Duisburg wurden vergangene Woche mehrere Tiere ausgesetzt. Doch Halter machen sich strafbar: Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis.
Für viele Familien beginnt mit den Sommerferien die Urlaubszeit. Da hat selbst so manches Haustier keinen Platz mehr und wird einfach ausgesetzt – auch in Duisburg. Am Wanheimer Friedhof wurde etwa eine Katze in einer Transportbox zurückgelassen. Eine weitere Katze wurde am S-Bahnhof Duisburg-Obermeiderich samt Korb im Gestrüpp entsorgt. Doch wer sein Haustier aussetzt, riskiert hohe Geldstrafen.
„Es ist schwierig festzustellen, ob ein Urlaub der Grund ist“, sagt Daniel May, Leiter des Duisburger Tierheimes, über die Motive einer Tierabgabe. Oft möchten Halter auch Hund, Katze und Co. aufgrund der Kosten los werden – oder es wird eine Allergie als Grund genannt. Eines sei aber klar: Wenn Hunde an einem Baum angebunden sind, oder wie im Falle der beiden Katzen in Transportboxen, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Tiere dort vergessen wurden.
In den Sommerferien verlieren einige Tiere ihr Zuhause
„Wenn Tiere in einer Box zurückgelassen werden, sind das eindeutige Fälle“, sagt Lea Schmitz, Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes. Die Tiere wurden ausgesetzt. „Das Problem besteht in den Sommerferien nach wie vor“, sagt Schmitz. Tierheime vermelden zu dieser Zeit vermehrt ansteigende Abgaben, so der Tierschutzbund.
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In Duisburg sei das in diesem Jahr nicht der Fall. In der vergangenen Woche wurden 27 Tiere im Tierheim abgegeben, 22 davon seien Fundtiere gewesen. „Ein durchschnittlicher Wert“, sagt May. Fälle von ausgesetzten Tieren gab es in der Vergangenheit in Duisburg aber reichlich: „Im Winter wurde ein Hund mit Impfpass an die Tür des Tierheimes gebunden.“ Meerschweinchen wurden schon aus dem Altkleidercontainer gerettet oder eine Katze in einem Karton einfach zum Sperrmüll gestellt, erzählt der Tierheimleiter.
In der vergangenen Woche endete die Straßenbahnfahrt mit der Linie 903 für ein Meerschwein ohne Besitzer. Ob es dort vergessen wurde, ist unklar. Bisher hat sich niemand beim Tierheim gemeldet. Auch die beiden Katzen, die am Wanheimer Friedhof sowie am S-Bahnhof Obermeiderich gefunden wurden, sind in der Obhut des Tierheimes.
Ausgesetzte Tiere: Es drohen bis zu 25.000 Euro Strafe
Dass Tiere ausgesetzt werden ist aber nicht nur moralisch fragwürdig, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Laut Tierschutzgesetzt ist es verboten, „ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.“ Wer ein Haustier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt, macht sich also strafbar.
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Ein solches Vergehen kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden, informiert der Tierschutzbund. Verhungert etwa ein Hund, weil er an einem Baum festgebunden wurde, sei aufgrund von Tierquälerei sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren denkbar. Das Problem: „Die Täter sind oft kaum zu verfolgen“, sagt Schmitz, deshalb bleibe es oft nur bei einer Anzeige gegen Unbekannt.
Urlaub: Wohin mit dem Haustier?
Tierhalter sollten sich „verantwortungsbewusst gegenüber dem Tier verhalten“, sagt Lea Schmitz. Statt dieses rücksichtslos auszusetzen, sollten sie dem Tierheim übergeben werden. Dafür erheben diese eine Gebühr, um etwa die Kosten für die Versorgung zu decken. „Für eine Katze fallen 175 Euro an“, sagt May, weist jedoch darauf hin, dass die Gebühr sinkt, falls die Katze etwa kastriert, geimpft oder gechippt ist. Für ein Meerschwein etwa fallen 50 Euro an, die Höchstgebühr für einen Hund beträgt 280 Euro.
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Auf Zeit finden Hunde und Katzen ein Zuhause auch in einer Tierpension. Etwa 20 Euro bezahlen Halter pro Tag, sagt May. Im Internet sind verschiedene Anbieter gelistet. „Wenn man sich selbst einen Urlaub gönnt und einem das eigene Tier am Herzen liegt, sollte man die Kosten in Kauf nehmen.“