Duisburg. Landgericht schließt Prozess gegen Drogenbande, die in Duisburg und Oberhausen operierte, nach 70 Verhandlungstagen ab.
Der Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder einer Bande von Drogenhändlern, die zwischen Anfang 2016 und Januar 2017 in Duisburg und Oberhausen Kokain und Heroin an zahlreiche Abnehmer verkauften, begann bereits im Januar 2018. Nach 70 Verhandlungstagen sprach das Landgericht am König-Heinrich-Platz deutliche Urteil gegen die letzten drei Angeklagten.
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Insgesamt ging es um rund drei Kilo Kokain und anderthalb Kilo Heroin, die vom Hauptangeklagten aus den Niederlanden nach Deutschland geschmuggelt worden waren. In kleinen Mengen zwischen 0,5 und 2,5 Gramm wurden sie von so genannten Läufern an zahlreiche Abnehmer verkauft. Die umfangreiche Anklageschrift listete Hunderte solcher Fälle auf.
Langwierige Beweisaufnahme
Das Verfahren nahm einen zähen Verlauf, weil die Angeklagten zunächst außer ihren Namen überhaupt nichts offenbaren wollten. Viele Verhandlungstage lang wurden deshalb Aufnahmen von Telefongesprächen im Gerichtssaal vorgespielt. Die Polizei hatte die Bande zuletzt bei ihren Aktivitäten überwacht.
Die Kammer hatte keinen Zweifel daran, dass keineswegs die falschen Männer auf der Anklagebank saßen. Ein 31 jähriger Duisburger wurde wegen bewaffneten Handeltreibens zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Ein 21-jähriger Duisburger muss eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren absitzen, ein 31-jähriger Mann aus Hagen wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Langjährige Haftstrafen
Der Prozess, der bereits Ende Januar 2018 begonnen hatte, erstreckte sich über 70 Verhandlungstage. Die Verfahren gegen vier der ursprünglich sieben Angeklagten waren bereits zwischen Januar und Mai dieses Jahres nach und nach abgetrennt und durch Urteile beendet worden.
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Die Strafen für drei 23 bis 50 Jahre alte Männer aus Duisburg, Düsseldorf und Hagen lagen zwischen viereinhalb Jahren Gefängnis und zwei Jahren mit Bewährung. Ein 23-jähriger Duisburger, der zur Tatzeit noch Heranwachsender war und nur eine untergeordnete Rolle in der kriminellen Organisation gespielt hatte, wurde lediglich zu vier Wochen Jugendarrest verurteilt.