Duisburg. . Frank M. (47) wurde in der Friemersheimer Eisenbahnsiedlung erwürgt. Landgericht Duisburg spricht Angeklagten (38) frei. Neue Ermittlungen.

Der dritte Verhandlungstag im Verfahren gegen Manfred S. vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz dauerte nicht lange. Nach nur 30 Minuten sprach die 5. Große Strafkammer den 38-Jährigen vom Vorwurf des Totschlags frei.

Nachdem der Angeklagte bereits nach dem zweiten Verhandlungstag Anfang Mai auf Antrag der Staatsanwaltschaft aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, stellte das Urteil keine Überraschung mehr dar. Beweise dafür, dass er in der Nacht zum 17. August 2018 den als Darsteller einer Doku-Soap zu gewisser Bekanntheit gelangten Frank M. (47) in dessen Friemersheimer Wohnung erwürgt haben soll, konnte der Strafprozess nicht einmal ansatzweise liefern.

Angeblicher Streit um eine Vaterschaft

Bei einem Streit um die Vaterschaft einer vermeintlichen Tochter des Angeklagten hatte Manfred S. sich angeblich in der Tatnacht im Schlafzimmer der Wohnung des Opfers so auf den 47-Jährigen gestürzt, dass dem mehrere Rippen brachen. Dann, so die Anklage, habe er Frank M. so lange die Luft abgedrückt, bis der Mann starb.

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Für die Tat gab es nur Ohrenzeugen. Eine hatte dem Gericht immerhin bei der Klärung der Tatzeit helfen können: Gegen 0.30 Uhr will sie einen Streit, dann einen Schrei und ein Ringen nach Luft gehört haben, bevor es totenstill wurde.

Hauptbelastungszeugin ruderte zurück

Wirklich belastet worden war Manfred S. nur durch die Aussage einer weiteren Nachbarin, die bei dem Streit angeblich genau die Stimmen des Opfers und des Angeklagten erkannt hatte. Das hatte die Frau allerdings erst bei ihrer dritten Vernehmung der Polizei offenbart, nachdem sie selbst in Verdacht geraten war: Aufgrund einer sexuellen Beziehung zu Frank M. waren ihre DNA-Spuren gefunden worden. Vor Gericht war sich die psychisch schwer erkrankte Frau ihrer früheren Angaben nicht mehr sicher. Sie habe die Fragen der Polizei gar nicht mehr richtig verstanden, sagte sie vor der Kammer aus.

Der 38-Jährige habe „zwingend freigesprochen werden müssen“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Für die erlittene Untersuchungshaft muss der Angeklagte nun entschädigt werden. Für die 249 Tage im Gefängnis darf er 6225 Euro erwarten. Auch die Prozesskosten trägt vollständig die Staatskasse.

Neue Ermittlungen: Kein erfolgversprechender Ansatz

Die Staatsanwaltschaft kündigte nach dem Freispruch an, den Fall noch einmal neu aufzurollen. „Wir werden alle Ermittlungsergebnisse noch einmal überprüfen“, so ein Sprecher der Duisburger Justizbehörde. Nach derzeitigem Stand gebe es allerdings keine erfolgsprechenden Ansätze oder neue Spuren.