Duisburg. . Eine Duisburgerin verliert ihren Parkschein, muss 50 Euro zahlen und spricht von Wucher. Was der Parkhaus-Betreiber zum Vorwurf sagt.
G. Sommers ist sauer auf den Betreiber des Parkhauses Königsgalerie in der Duisburger City. Ihre Tochter habe dort neulich ihr Auto abgestellt, weil sie im Stadtfenster ein Angebot der Volkshochschule (VHS) nutzt. Nach dem anderthalbstündigen Pilates-Kurs habe sie ihren Parkschein nicht wiederfinden können und eine böse Überraschung erlebt. „50 statt bisher 15 Euro musste sie bezahlen. Das ist bei einem Tageshöchstsatz von 12 Euro doch Wucher“, so die Mutter.
Vorher waren es 15 Euro zuzüglich der Parkgebühr
Ein Mitarbeiter im Kundenservice bestätigt den höheren Betrag bei Verlust des Parkscheins, der seit rund einem Monat für alle fünf Parkhäuser in der City gelte, die das Unternehmen betreibt. „Vorher waren es 15 Euro zuzüglich der Parkgebühr. Da haben wir also die Kunden gefragt, wie lange sie denn geparkt haben. Und bei den allermeisten war es natürlich nur eine knappe Stunde“, so der Mitarbeiter. „Da es für uns aber unmöglich beziehungsweise zu aufwändig ist nachzuprüfen, ob das Auto nicht vielleicht doch schon zehn Tage im Parkhaus gestanden hat, haben wir uns zu dem Pauschalbetrag von 50 Euro entschieden.“
So ist auch auf der Internetseite des Parkhausbetreibers zu lesen, allerdings noch nicht auf einem alten Schild an der Einfahrt des Parkhauses. Dort heißt es bei Verlust des Parkscheins weiterhin: 15 Euro zuzüglich Parkgebühr.