in Duisburg soll eine Kastrationspflicht für Katzen gelten. Dadurch soll die Zahl der wilden Katzen sinken. Davon gibt es 100.000 in der Stadt.
Rund 100.000 wilde Katzen streunen durch Duisburg, schätzt das Tierschutzzentrum. Mit einer Kastrationspflicht für Katzenbesitzer, die ihre Vierbeiner nicht nur als Stubentiger halten, sondern auch frei herumlaufen lassen, will die Stadt die Zahl der wilden Katzen langfristig eindämmen. Ab 1. März soll das neue Gebot gelten.
Wilde Katzen als Plage, die Krankheiten verbreiten, und als Jäger, die Bestände der heimischen Singvögel dezimieren und gefährden: Auf Antrag der Bündnisgrünen hatte der Rat Ende 2018 die Stadtverwaltung beauftragt, einen rechtlichen Rahmen und eine Verordnung für ein Kastrationsgebot zu erarbeiten. Das hat das Rathaus nun abgearbeitet und einen neuen Paragrafen in die Ordnungssatzung aufgenommen, den der Rat am 25. Februar absegnen und beschließen soll.
Die Zahl der betroffenen Katzenbesitzer dürfte beträchtlich sein. Es gibt zwar im Gegensatz zu den rund 25.000 Hunden, die über die Steuerpflicht registriert sind, keine offiziellen Zahlen, aber Monika Lange, Vorsitzende des Tierschutzzentrumsvereins, schätzt die Zahl der privat gehaltenen Katzen noch als weitaus höher als die der Hunde. Und ein Großteil dieser Hauskatzen dürfte nicht kastriert oder gechipt sein. Denn der Großteil der 600 bis 800 Fundkatzen, die das Duisburger Tierheim im Jahr aufnimmt, ist nicht kastriert. „Die Kastrationspflicht wäre eine große Hilfe“, meint Lange. Trotz der großen Zahl wilder Katzen würde die Kastrationspflicht helfen, die Population zu verringern, glaubt sie und verweist auf Berechnungen, dass sich nicht kastrierte Katzen zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Selbst bei einer konservativen Rechnung von drei überlebenden Kätzchen pro Wurf vermehrt sich die Population sprunghaft. So können in sieben Jahren bis zu 420 000 Tiere entstehen.
Die Kosten für Kastration bei Kater wie Katze und die Kennzeichnung über Tätowierung oder Mikrochip müssen die Tierhalter tragen. Das kann bis zu 150 Euro kosten, das Tierheim berechnet beispielsweise 60 Euro für die Kastration und 30 Euro für das Chippen. Allerdings: Der Halter einer gekennzeichneten Katze lässt sich nur ermitteln, wenn das Tier danach auch in Tierregistern aufgenommen ist. Lange: „Viele Katzenbesitzer denken, dass der Tierarzt das automatisch macht, das ist aber nicht der Fall.“
Auch Katzenhalter müssten ein Interesse an der Verringerung der Zahl wilder Katzen haben. Es sei „unstrittig“ so die Stadt, dass bei einer hohen Populationsdichte die Infektionsgefahr für gesunde Freigängerkatzen steigt. Gezielte Kontrollen über die Einhaltung der Kastrationspflicht soll es laut Stadtsprecherin Susanne Stölting zunächst nicht geben, nur anlassbezogen, wenn sich zum Beispiel irgendwo viele Katzen tummeln. Auch einen Bußgeldkatalog gibt es zunächst nicht. Katzenhalter ohne gekennzeichnete Tiere sollen zunächst nur angesprochen und ermahnt werden.