Duisburg. . Duisburgerin (43) steht vor Gericht, weil sie die eigenen Kinder nach Spanien entführt haben soll
Vor dem Amtsgericht wurde am Montag der Prozess gegen eine 43-jährige Frau fortgesetzt, die sich wegen Kindesentziehung verantworten muss. Doch auch am zweiten Verhandlungstag gab es kein Urteil.
Obwohl ihr eine behördliche Anordnung dies ausdrücklich verbot, soll die Angeklagte sich 2014 von Duisburg aus mit zwei Kindern nach Spanien abgesetzt haben. Der Vater konnte den Jungen (9) und dessen Schwester (8)erst 2018 zurück holen. Einer Halbschwester – die Angeklagte brachte insgesamt neun Kinder zur Welt – hatte das Geschwisterpaar nach der Rückkehr berichtet, von der Mutter misshandelt worden zu sein. Ein Umstand, der die 23-jährige Zeugin nicht zu verwundern schien. Alle Kinder seien von der Angeklagten misshandelt worden, sagte sie vor dem Schöffengericht aus.
Zu einem Abschluss des Verfahrens kam es allerdings nicht. Zeuginnen aus Spanien hatten in der Kürze der Zeit nicht vorgeladen werden können. Ein Fortsetzungstermin innerhalb der gesetzlichen Frist von 21 Tagen ist nicht möglich, da ein Schöffe in Kur geht. Das Verfahren soll nun Mitte März noch einmal von vorne beginnen. Mit anderen Schöffen und mit einem anderen Berufsrichter. Die jetzige Vorsitzende geht in Pension.