Duisburg. . Aufregung bei den Nebenklägern: Wenn der Loveparade-Prozess eingestellt wird, könnten sie, die Opfer, auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Die Loveparade-Opferinitiative Lopa 2010 e.V. hat entsetzt auf die Absicht des Landgerichts Duisburg reagiert, das Verfahren nach Paragraf 153 StPO ohne Auflagen gegen die meisten der Angeklagten einstellen zu wollen. „Sollten die Angeklagten wirklich ohne Konsequenzen aus dem Prozess hervorgehen, ist dies unerträglich für die Betroffenen“, schrieb der Vorstandsvorsitzende Toralf Schmidt.
„Völlig unverständlich“ sei, dass die Kosten der Nebenkläger laut der derzeitiger Absicht des Gerichtes „und leider auch der Staatsanwaltschaft“ von den Nebenklägern selber zu tragen wären. Im Ergebnis werde das bedeuten, dass einige Nebenkläger, „also die Opfer des Handelns der Angeklagten, finanziell weitaus stärker belastet werden als die Täter“.
Einstellung nur gegen Geldauflagen
Eine pauschale Einstellung des Verfahrens komme allein schon aus Gerechtigkeitsgründen nicht in Betracht, schreibt Schmidt. Nicht alle Angeklagten hätten im gleichen Maße Schuld auf sich geladen. Stelle sich heraus, dass einige Angeklagte gar schuldlos sein sollten, verdienten diese einen echten Freispruch „und keine Einstellung Opportunitätsgründen“.
Sollte es zur Einstellung des Verfahrens kommen, so dürfe das nur gegen Geldauflagen geschehen, so die Initiative. Das Geld solle dann in einen Topf fließen, aus dem sich die finanziellen Belastungen der Betroffenen abfedern ließen.
Entscheidung über Loveparade-Prozess am 5. Februar
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Eine Entscheidung darüber, ob der Prozess nun eingestellt wird oder nicht, kann am 5. Februar fallen. Wie das Landgericht Duisburg nun mitteilt, sollen die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten bis dahin Erklärungen zum Vorschlag einer Einstellung abgeben.
Der Vorsitzende Richter Mario Plein berichtete am Donnerstag über den Verlauf des Rechtsgesprächs am Tag zuvor. Es sei richtig gewesen, die zehn Personen anzuklagen und es bestehe auch immer noch eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die angeklagten Personen für das Unglück mitverantwortlich seien. Allerdings ergebe die Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zum jetzigen Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung der außergewöhnlich schweren Folgen der vorgeworfenen Taten, dass die individuelle Schuld eines jeden Angeklagten aus Sicht des Gerichts als gering bis allenfalls mittelschwer anzusehen wäre.
Kollektives Versagen einer Vielzahl von Personen am Veranstaltungstag
Es sei klar geworden, dass damals keine klaren gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben für die Planung einer derartigen Großveranstaltung vorlagen. In dieser unsicheren Rechtslage hätten die Angeklagten sich intensiv darum bemüht, die Veranstaltung aus ihrer Sicht sicher zu gestalten. Sie hätten teilweise auf Sachverständige vertraut, die sie mit der Prüfung bestimmter Aspekte der Veranstaltung betraut hätten. Diese Sachverständigen hätten letztlich keine Einwände gegen die Planung der Veranstaltung erhoben. Neben den Planungsfehlern sei ein kollektives Versagen einer Vielzahl von Personen am Veranstaltungstag für das Unglück mitverantwortlich.
Man müsse nun auch berücksichtigen, dass die Angeklagten achteinhalb Jahre lang unter dem Druck des Strafverfahrens standen, die Hauptverhandlung bereits 96 Verhandlungstage dauere und die Angeklagten strafrechtlich nicht vorbelastet seien.