Duisburg. . Wer hat das Lebensmittel, das am längsten abgelaufen ist? Die Frage soll beim Duisburger Leserwettbewerbs „Wer bietet mehr?“ beantwortet werden.
Die nächste Runde des Leserwettbewerbs „Wer bietet mehr?“ steht an. Wir möchten diesmal wissen: Wer hat das Lebensmittel im Schrank, im Vorratskeller oder im Gefrierfach, das am längsten abgelaufen sind? Wie immer gibt die Redaktion das erste Gebot ab. Die Latte liegt sofort hoch. Lokalchef Oliver Schmeer hat zu Hause eine Feigen-Sauce gefunden mit folgendem Haltbarkeitsdatum: November 2000.
Zwischen allerlei Senfsorten, Chutneys, Himalayasalzen und Pestos war das kleine Gläschen Feigensauce in der heimischen Speisekammer beim Redaktionsleiter mit Abstand der Jahressieger. „Ideal zu Käse, Aufschnitt und kalten Fleisch“, preist das Etikett die Spezialität aus dem Tessin an. Der umgehende Test nach dem Suchaufruf ergab: die Feigensauce hat die 18 Jahre gut überstanden. Sie schmeckt. Mag sein, dass die versprochene Schärfe etwas verloren gegangen ist. Warum die Feige in Vergessenheit geriet: Weil der Feigenbaum im Garten so üppig trägt, dass eigene Früchte eingekocht werden.
Teebeutel duften noch ganz gut
Redakteurin Annette Kalscheur hat dagegen einfach mal in der Redaktion gestöbert und ist auf eine Packung mit Früchteteebeuteln gestoßen, die es fast mit der Feigensauce aufnehmen kann: mindestens haltbar bis 3. Januar 2008. Wie es sich mit dem Brombeer- und Himbeergeschmack nach zehn Jahren verhält, hat sie noch nicht getestet. Es soll allerdings noch sehr original geduftet haben.
Auf Platz drei der redaktionsinternen Rangliste liegt eine süße Gewürzmischung, den Redakteur Daniel Wiberny zu Hause in der hintersten Ecke einer Küchenschublade hervorgekramt hat. Auf dem Rückenetikett steht etwas von einer göttlichen Komposition und auch das Mindesthaltbarkeitsdatum: Januar 2011.
Was sich so alles in den Redaktionsräumen findet
Bei der weiteren Lebensmittelrecherche in den Redaktionsräumen haben wir außerdem die am 14. November 2011 abgelaufene Currysauce einer bekannten Fast-Food-Kette gefunden sowie ein Gläschen mit Pulver für eine klare Gemüsebrühe und folgendem Mindesthaltbarkeitsdatum: 16. Juni 2016.
Redakteur Martin Ahlers hat in seinem Vorratskeller ein Glas Rote Beete aufgetrieben. Die isst er eigentlich richtig gerne und hätte dies längst vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum (16. Oktober 2016) auch getan. Er hat das Glas aber bisher zwischen all den anderen Konserven übersehen.
Ein für ihn ganz besonderes Lebensmittel kann Redakteur Thomas Richter präsentieren: Seine „Star Wars“-Schokotorte ist seit März 2017 abgelaufen. Geschenkt bekam er sie anlässlich des Filmstarts des siebten Teils „Das Erwachen der Macht“ im Dezember 2015. Weil der Gaumenschmaus aber Teil seiner „Star Wars“-Sammlung wurde, kam ein Verputzen im Freundeskreis nicht in Frage. Die Torte wird wohl auch dann noch in seinem Tiefkühlfach liegen, wenn irgendwann der 14. Teil der Sternenkrieger-Saga ins Kino kommt.
Eine Mail mit Beweisfoto
Liebe Leser, haben Sie Lebensmittel, die noch vor der Feigen-Sauce mit Mindesthaltbarkeitsdatum November 2000 abgelaufen sind? Wenn ja, dann möchten wir gerne die Geschichten dazu hören.
Schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Beweisfoto und Telefonnummer für Rückfragen an redaktion.duisburg@waz.de oder rufen Sie uns montags bis freitags ab 10 Uhr an unter 0203/9926-3151.
Die Verbraucherzentrale zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt laut Verbraucherzentrale NRW per Definition den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften, wie Geruch, Geschmack und Nährwert behält – bei durchgehend richtiger Lagerung. Bei Lebensmitteln, deren Haltbarkeit weniger als drei Monate beträgt, muss der Tag und der Monat angegeben werden, bei Haltbarkeit von 3 bis 18 Monaten, der Monat und das Jahr. Bei Lebensmitteln, die mehr als 18 Monate haltbar sind, reicht die Angabe des Jahres. Für bestimmte Lebensmittel ist kein MHD vorgeschrieben, dazu zählen zum Beispiel frisches Obst und Gemüse, Wein, Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent, Kaugummi, Zucker, Speisesalz oder Essig.
Sehr leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen können, werden mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Es nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verzehrt werden darf.
Ob Produkte nach Ablauf des MHD noch genießbar sind, lässt sich laut Verbraucherzentrale am besten mit den eigenen Sinnen überprüfen: sehen, riechen und schmecken.