Duisburg. Ein 35-jähriger Obdachloser hat in Duisburg Ruhrort einen Mann mit einer Heckenschere angegriffen. Sechs Jahre Haft für versuchten Mord.
Es war eine unsinnige Tat: Statt einfach zu flüchten, als er bemerkte, dass er von einem Anwohner beim Diebstahl einer Heckenschere beobachtet worden war, drang ein 35-Jähriger am 6. Mai in die Wohnung eines 44-jährigen Ruhrorters ein und attackierte ihn mit der geklauten Schere. Das Landgericht am König-Heinrich-Platz wertete das am Montag als versuchten Mord und verurteilte den Angeklagten zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft.
Mit einem Staubsaugerrohr hatte sich der Angegriffene, der dabei verletzt wurde, erfolgreich zur Wehr setzen können. Als der Angreifer strauchelte, flüchtete der Zeuge auf die Straße. Der Angeklagte rannte hinterher, konnte aber von der bereits alarmierten Polizei gestellt werden.
Angeklagter bestritt Tötungsabsicht bis zuletzt
Bereits zu Beginn des Prozesses hatte der 35-Jährige, der zuletzt auf der Straße lebte, das äußere Geschehen eingeräumt. Seine Beteuerung, er habe den Zeugen aber nicht töten wollen, sah die Kammer am zweiten Verhandlungstag als widerlegt an.
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Als der Angeklagte mit der Gartenschere, die mindestens 20 Zentimeter Klingenlänge hatte, Richtung Oberkörper des Zeugen stieß, wollte er ihn schwer verletzen und nahm den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Die vom Angeklagten selbst eingeräumte Verdeckungsabsicht sei dabei eine doppelte gewesen: Durch die Attacke habe der 35-Jährige den Geschädigten so einschüchtern wollen, dass dieser der Polizei nichts mehr verriet, oder der Zeuge aufgrund seines Ablebens eh nichts mehr hätte sagen können.
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Die – objektiv betrachtet – völlig unsinnige Tat führten die Richter vor allem auf die Drogensucht des Angeklagten zurück und billigten ihm zu, dass er zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Mit dem Urteil wurde die Unterbringung des 35-Jährigen in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Absolviert er die Therapie, die er voraussichtlich in wenigen Monaten antreten kann, erfolgreich, so könnte er bereits in knapp zweieinhalb Jahren wieder in Freiheit sein.