Duisburg . Erst klaut er eine Heckenschere, dann greift er deren Besitzer an: Ein wohnungsloser Mann steht wegen versuchten Mordes in Duisburg vor Gericht.

Mit einer bizarren Tat hat es seit Dienstag die 5. Große Strafkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz in Duisburg zu tun: Weil er beim Diebstahl einer Heckenschere beobachtet wurde, drang ein 35-jähriger Mann in die Wohnung des Zeugen ein und attackierte ihn mit dem Gartengerät. Nun muss er sich wegen versuchten Mordes verantworten.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem versuchten Tötungsdelikt zur Verdeckung einer Straftat aus: Der Angeklagte habe den Zeugen angegriffen, damit der nicht die Polizei rufen sollte. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 6. Mai an der Karlstraße in Ruhrort. Der seit geraumer Zeit wohnungslose Angeklagte hatte in einem Hinterhof nach stehlenswerten Gegenständen gesucht. Er fand die Heckenschere.

Gartenlicht machte Zeugen auf Dieb aufmerksam

Das von einem mehrfach durch einen Bewegungsmelder eingeschaltete Gartenlicht hatte den 44-jährigen Zeugen, der schon im Bett lag, aufmerksam gemacht. Als er aus dem Fenster sah, thronte der Angeklagte mit der Heckenschere in der Hand auf einer Mauer. Als der Dieb bemerkte, dass er beobachtet wurde, stürmte er in das Haus, brach die Wohnungstür auf und attackierte den überraschten Zeugen mit dessen eigener Gartenschere.

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„Ich habe um mein Leben gekämpft“, berichtete der 44-Jährige. Mit einem Staubsaugerrohr konnte er die Stiche größtenteils abwehren und den Täter schließlich in einen Kleiderständer schubsen. Der Zeuge konnte mit einigen Fleischwunden entkommen. Den drogensüchtigen Angreifer stellte Sekunden später die Polizei, die der 44-Jährige bereits kontaktiert hatte. Der Angeklagte begrüßte sie mit den Worten: „Ich bin der Nikolaus.“

Zu Beginn des Prozesses räumte der 35-Jährige das äußere Tatgeschehen ein. „Mein Mandant hat aber niemals beabsichtigt, den Zeugen zu töten“, trug der Verteidiger vor. „Er hat nur mit der Schere herum gefuchtelt, um dem Mann Angst zu machen, damit der nicht die Polizei ruft.“ Das mit dem Nikolaus habe er übrigens nicht ernst gemeint, ergänzte der Angeklagte. Das sei nur ein Ausdruck seines Frustes über den Verlauf des Abends gewesen. „Wäre ja auch Blödsinn“, kommentierte der Vorsitzende der Strafkammer trocken. „Schließlich war es doch Mai.“

Für das Verfahren sind im Januar noch zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen.