Duisburg. . Das Bundesverfassungsgericht entscheidet dieses Jahr über die Zulässigkeit von Hartz-IV-Strafen. Die gibt’s in Duisburg besonders häufig.

Erstmals verhandelt das Bundesverfassungsgericht am 15. Januar über die Zulässigkeit von Hartz-IV-Strafen. Das Karlsruher Gericht wird prüfen, ob Hartz-IV-Bezieher wegen wiederholter Pflichtverletzungen vom Jobcenter mit einer Kürzung ihres Arbeitslosengeldes II sanktioniert werden dürfen. Das passiert in Duisburg überdurchschnittlich oft.

Unabhängig vom anstehenden Gerichtsverfahren ist eine neuerliche Grundsatzdebatte um die Hartz-Gesetze entbrannt. Grüne und Linke wollen die Sanktionen abschaffen. Die SPD will Reformen, das bedingungslose Grundeinkommen geht ihr aber zu weit.

Überwältigende Mehrheit hält sich an die Regeln

Auf Anfrage hat das Jobcenter aktuelle Zahlen für Duisburg herausgesucht. Demnach sind stadtweit 51.555 „erwerbsfähige Leistungsbezieher“ – also Personen, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung außerstande sind zu arbeiten – registriert.

Die Sanktionen bedeuten empfindliche Kürzungen beim Arbeitslosengeld II – bis hin zum zeitweiligen Komplettverlust der Unterstützung. Zuletzt waren 4,7 % der Leistungsbezieher in Duisburg betroffen. Obgleich sich mit 95,3 % die überwältigende Mehrheit der erwerbsfähigen Leistungsbezieher an die Regeln gehalten hat, ist auffällig, dass der Landeswert mit 2,8 % deutlich niedriger ist. Auch in Gelsenkirchen, einer Stadt mit ähnlichen Herausforderungen wie Duisburg, ist die Sanktionierungsquote mit 2,5 % nur halb so hoch.

„Sanktionen müssen umgesetzt werden“

„Warum die Sanktionsquoten in anderen Jobcentern niedriger sind, können wir leider nicht erklären. Das Gesetz lässt keinen Handlungsspielraum zu, Sanktionen müssen umgesetzt werden“, erklärt Jobcenter-Sprecherin Katrin Hugenberg.

Unter den mit Kürzungen belegten Empfängern ist der Anteil hartnäckiger Verweigerer in Duisburg überschaubar. Rund zwanzig Prozent der neu festgestellten Sanktionen wurden erteilt, weil sich die Betroffenen einer Eingliederung verweigert haben – etwa der Annahme oder Fortsetzung einer Arbeit oder Fördermaßnahme. Diese Personen müssen Einbußen von 30 Prozent hinnehmen. Falls eine weitere Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres eintritt, beträgt die Leistungskürzung 60 Prozent.

„Bei Menschen unter 25 Jahren wird die Leistung direkt eingestellt, nur die Kosten der Unterkunft werden weiter übernommen“, so Hugenberg. Die große Mehrheit, rund 80 Prozent, sind in Duisburg zuletzt mit einem Abzug von zehn Prozent ihrer Leistungen bestraft worden, weil sie der Einladung zu einem Termin (Meldeversäumnis) nicht gefolgt sind. Ob das Sanktions-Instrument sinnvoll ist, abgeschafft oder verändert werden sollte, will das Jobcenter Duisburg nicht bewerten. Man erfülle einen Auftrag und sei nicht befugt, diese Frage zu kommentieren.