Duisburg. Eine Volksinitiative will die Straßenbaubeiträge abschaffen. 2018 zahlen Duisburger Anlieger 1,8 Mio Euro und alle Klagen scheitern.
Über 50.000 Unterschriften hat der Bund der Steuerzahler NRW schon nach wenigen Wochen bei seiner Volksinitiative gegen die Straßenbaubeiträge für neue Fahrbahnen und Gehwege gesammelt. Auch in Duisburg hagelte es immer wieder Widersprüche und Klagen. Allesamt vergeblich - solange die Straßenbaubeitragssatzungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) gelten. 2016 gab es etwa 147 Widersprüche und 13 Klagen. „Die Bescheide der Stadt sind rechtssicher und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Da gibt es keine Spielräume“, erklärte Stadtsprecherin Susanne Stölting im Fall der Neumühler Felix-Dahn-Straße, in der sich Anwohner ebenfalls gegen die Beiträge wehren.
SPD: Mitunter existenzbedrohend
Eben die will der Steuerzahlerbund nun abschaffen. In etlichen anderen Bundesländern werden sie nicht oder nicht mehr erhoben. Auch die SPD im Land unterstützt die Volksinitiative; das Land soll die Kosten der Bürger übernehmen, schlägt die Landtagsfraktion vor. „Für einige Bürger ist ein solcher Beitrag sogar existenzbedrohend“, meint das Quartett der Duisburger SPD-Landtagsabgeordneten.
Ein Blick auf die Duisburger Zahlen belegt: Mit den KAG-Beiträgen fließt viel Asphalt auf die Fahrbahnen und werden Bürgersteige und Parkbuchten gepflastert. Ob im Haselbusch in Huckingen, am Sternbuschweg in Neudorf oder auf der Bronkhorststraße in Meiderich: Dort werden die Bürger hinterher zur Kasse gebeten. Rund zehn laufende KAG-Maßnahmen gibt es in diesem Jahr. 2016 berechnete die Stadt 1,7 Millionen Euro, 2017 waren es 900.000 und in diesem Jahr werden es 1,4 Millionen Euro.
Seit 44 Jahren bearbeitet Manfred Heldt bei der Stadt die KAG-Bescheide und widerspricht Mutmaßungen verärgerter Bürger: Nein, die Stadt lasse Straßen nicht so lange vergammeln, bis sie die Kosten für eine Komplettsanierung auf die Anlieger abwälzen kann. „Die Straßen, die wir erneuern, sind 60 Jahre und älter, manche sind 100 Jahre alt. Wenn die nicht regelmäßig schon instand gesetzt würden, würden sie nicht so lange halten“, erklärt er. Für Reparaturen zahlt der Bürger nichts.
Die wirtschaftlichen Vorteile vor der eigenen Haustür sind es, für die der Bürger in die Tasche greifen soll – so die Grundidee der umstrittenen – der Bund der Steuerzahler sagt „willkürlichen“ – Anliegerabgabe. So ist der Anteil der Beitragspflicht bei Anliegerstraßen mit 70 Prozent für Fahrbahnen deutlich höher als bei Hauptverkehrsstraßen mit 30 Prozent Anteil.
Bemessungsgrundlage für den Beitrag der Anlieger ist die Größe ihres Grundstückes, nicht die laufenden Meter an der Straße. Es können ein paar 100 Euro sein, aber auch eine vier-, fünfstellige Summe. „Ich kann die Leute verstehen, wenn sie plötzlich 10.000 Euro zahlen müssen“, weiß Heldt um erboste Anlieger. Wenn die Bescheide nach der Abrechnung raus gehen, „steht das Telefon oft nicht still“, berichtet er.
Zahlung auch mit Raten
Viele kennen die Rechtslage nicht und zahlen nach der „Belehrung“ notgedrungen, auch mitunter in Raten. „98 Prozent der Leute sind friedlich“, meint Heldt. Widersprüche hängen auch davon ab, wie organisiert die Nachbarschaft ist. Doch, es nutzt nichts: Alle Klagen der vergangenen Jahre hat die Stadt gewonnen. Heldt: „Wir machen rechtmäßige Bescheide, ob sie immer gerecht sind, ist eine andere Frage.“