Duisburg. Im Skandal um überhöhte Zahlungen an Roselyne Rogg, Ex-Chefin der Behinderten-Werkstatt, fordert Duisburg nun Geld von Ex-Stadtdirektor Spaniel.
In dem Skandal um die massiv überhöhten Gehaltszahlungen an die Chefin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung trifft der Rat der Stadt jetzt Vorkehrungen, um gegen den ehemaligen Duisburger Stadtdirektor, Reinhold Spaniel, als langjährigen Angehörigen des Verwaltungsvorstands der Stadt zivilrechtlich vorzugehen.
Am kommenden Montag wird der Rat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einen schuldhaften Pflichtenverstoß des Ex-Stadtdirektors und Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Werkstätten formell feststellen und somit vom ihm und von der fristlos entlassenen Ex-Geschäftsführerin der Werkstätten, Roselyne Rogg, Schadensersatz in Höhe von 760.000 Euro fordern.
Rogg verdiente mehr als die Bundeskanzlerin
Der fristlos entlassenen Geschäftsführerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung wird vorgeworfen, in Kenntnis fehlender Beschlüsse des Aufsichtsrats vom 1. Juli 2013 bis zum 8. August 2018 in unberechtigter Weise ein zu hohes Geschäftsführergehalt bezogen zu haben. Sie hatte zuletzt mehr verdient als die Bundeskanzlerin – 376.000 Euro sollen es 2017 gewesen sein.
Auch interessant
Seit August dieses Jahres versucht die Stadt aufzuklären, wie es zu den überzogenen Gehaltszahlungen kommen konnte. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Nach bisherigen Erkenntnissen, so berichtet die Stadt in ihrer schriftlichen Information an die Mitglieder des Rates, sei deutlich geworden, dass der ehemalige Stadtdirektor in seiner Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Werkstatt im Jahr 2013 und im Jahr 2016 an den Gehaltsanpassungen der Geschäftsführung mitgewirkt hat, obwohl dazu ein Beschluss des Aufsichtsrats, der die Höhe des Gehaltes legitimiert hätte, nicht vorlag.
Ein schuldhafter Pflichtenverstoß von Spaniel
In diesem Handeln, so die Feststellung der Stadt, sei „ein schuldhafter Pflichtenverstoß“ von Spaniel als Aufsichtsratsvorsitzender zu erkennen. Im Bewusstsein der Verdienste als langjähriges Mitglied des Verwaltungsvorstands der Stadt sei Spaniel Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Eine solche Stellungnahme, die die Vorgänge mit Blick auf seine eigene Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender möglicherweise erkläre oder einordne, sei aber ausgeblieben.
Die Mitwirkung des Ex-Stadtdirektors und Chef des Aufsichtsrates an den unberechtigten Gehaltsanpassungen führe zu Ersatzansprüchen gegen Spaniel“. Beide Beteiligte seien im Verhältnis zueinander als so genannte Gesamtschuldner zu betrachten. Die Werkstatt für Menschen mit Behinderung werde vorrangig die Rückforderung gegenüber ihrer fristlos entlassenen Ex-Chefin betreiben, die die überhöhten Bezüge auch tatsächlich erhalten hat.
Schaden von der Gesellschaft abwenden
Da die Stadt Duisburg mit einem 50-Prozent-Anteil an der Werkstatt beteiligt ist, handele die Stadt Duisburg mit dem Ziel, weiteren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Für die Geltendmachung der Ersatzansprüche gegen Spaniel sei letztlich die Gesellschafterversammlung der Werkstatt für Menschen mit Behinderung zuständig. Aber wegen der besonderen Bedeutung der Sache solle im Vorfeld dieser Gesellschafterversammlung der Rat der Stadt am kommenden Montag durch Beschluss daran beteiligt werden.