Duisburg. . Ein Duisburger Leser meint, dass der von einem Ehepaar sichergestellte Einkaufswagen nicht hätte entsorgt werden dürfen. Was die Stadt dazu sagt.

Die Posse um einen Einkaufswagen auf einem Bürgersteig in Neumühl hat hohe Wellen geschlagen. Wie berichtet, hatten Margit Dewald-Fink und ihr Mann das Wägelchen sichergestellt, um es dann nicht mehr zu loswerden. Erst auf Nachfrage der Redaktion bei den Wirtschaftsbetrieben wurde der Wagen dann doch abgeholt. Ende gut, alles gut? Für Leser Frank Kreuzkam nicht. Er fragt sich, ob sich das städtische Entsorgungsunternehmen damit strafbar gemacht hat.

Die Wartefrist

„Da es sich bei dem Einkaufswagen um ein Fundstück handelt und der Eigentümer bestimmt ein in der Nähe ansässiger Markt ist, handelt es sich meiner Meinung nach um eine Fundunterschlagung“, erklärt Kreuzkam. „Die richtige Verfahrensweise wäre doch wohl gewesen, den Wagen dem Fundamt zu übergeben. Nach Ablauf der Wartefrist wäre der Wagen dann frei gewesen. So ein Einkaufswagen hat schließlich einen Wert von circa 150 Euro, also nicht geringwertig.“

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Die Redaktion fragt bei der Stadt nach. Hier die Antwort: „Bei einer Fundsache handelt es sich um eine aufgefundene Wertsache, die in der Regel jemand vergessen oder verloren hat. Bei dem Einkaufswagen, der auf dem Gehweg in Neumühl stand, sind wir davon ausgegangen, dass ihn einfach jemand dort hat stehen lassen. Insofern haben wir pragmatisch gehandelt und den Einkaufswagen entsorgt.“