Duisburg. . Warum ein Ehepaar aus Duisburg-Neumühl einen Einkaufswagen aus guten Gründen vom Bürgersteig holte und ihn dann trotzdem nicht mehr los wurde.

Da stand er plötzlich: Ein Einkaufswagen, wie man ihn von Baumärkten kennt. Auf dem Bürgersteig an der Obermarxloher Straße in Neumühl. Margit Dewald-Fink und ihr Mann wohnen dort und erblickten das Wägelchen am vergangenen Donnerstag gegen 16 Uhr. Wie es dort hin gekommen war, wusste auch das Ehepaar nicht, das sich bei Einbruch der Dunkelheit aber so seine Gedanken machte.

„Die geparkten Autos am Straßenrand sollten auf keinen Fall damit beschädigt werden“, so Margit Dewald-Fink. „Auf der stark befahrenen Obermarxloher Straße hätte ein Dummer-Jungen-Streich fatale Auswirkungen haben können. Um 21 Uhr haben wir uns dann entschlossen, den Einkaufswagen in unserer Einfahrt sicherzustellen“, erzählt Margit Dewald-Fink. Nicht ahnend, wie folgenschwer diese Entscheidung sein würde.

Eine Formsache? Nein, eine Straftat!

So rief sie am nächsten Morgen ganz entspannt um 9 Uhr beim Ordnungsamt an und bat, das Wägelchen abzuholen und zu entsorgen. Eine Formsache? Mitnichten! Das ginge auf keinen Fall, klärte die Behörde auf, denn der Wagen stünde ja auf einem Privatgrundstück. Was allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht mehr stimmte. „Wir hatten ihn“, erzählt Margit Dewald-Fink, „längst wieder zum Abholen an die Straße gestellt.“

Oha.

„Um Gottes Willen, das ist eine Straftat, die sie begangen haben“, soll die Reaktion des Ordnungsamtsmitarbeiters gewesen sein. „Wenn das jemand gesehen hat, kann der sie anzeigen“. Stichwort wilde Müllkippe.

Das Ehepaar rief daraufhin bei der Polizei an und erklärte den Sachverhalt, als kurz darauf die Besatzung eines zufällig in der Nähe befindlichen Streifenwagens die Situation vor Ort überprüfte. „Sehr, sehr nette Polizisten, die unser Dilemma sofort verstanden“, sagt Margit Dewald-Fink. Sie seien offensichtlich auch der Meinung gewesen, dass es mit dem Einkaufswagen so direkt an der Straße gefährlich werden könnte.

Das Wägelchen als Gefahrenpotenzial

„Die Beamten haben uns deshalb gefragt, ob wir ihn noch einmal in unserer Einfahrt abstellen würden.“ Selbstverständlich, kein Problem. „Sie haben daraufhin auch die Wirtschaftsbetriebe Hamborn benachrichtigt.“ Um den Wagen entsorgen zu lassen. Was aber dann doch nicht erfolgte. Weil? Genau: Weil er ja auf einem Privatgrundstück stand.

„Ja, dann hieven wir ihn halt“, entgegnete Margit Dewald-Fink den Mitarbeitern, „wieder an die Straße.“ Was wieder mit dem Verweis auf das Gefahrenpotenzial strikt untersagt wurde. Und so blieb das Wägelchen über das Wochenende brav beim Paar aus Neumühl.

Was nun?

Am Montag nahm sich die Redaktion der Posse an und fragte bei Silke Kersken, Sprecherin der Duisburger Wirtschaftsbetriebe, nach. Sie wirkte ein wenig ratlos. „So einen Fall hatten wir noch nicht – dass sich jemand so vorbildlich verhält wie das Ehepaar. Wir machen da leider immer wieder ganz andere Erfahrungen“, so Kersken. „Da haben uns schon Leute weismachen wollen, dass sie zum Beispiel irgendeine , ihnen angeblich unbekannte Vitrine auf dem Bürgersteig sichergestellt haben – in der Hoffnung, sie kurzfristig und auf ganz billige Weise entsorgen zu können. Wir gehen auch deshalb grundsätzlich nicht auf Privatgrundstücke.“

Aber im konkreten Fall den Einkaufswagen wieder an die Straße zu stellen, ginge in der Tat auch nicht. Wilde Müllkippe und Gefahr – das sei alles richtig. Je nach Art und Ausmaß reiche die Spanne da von einer Ordnungswidrigkeit bis zu einer Straftat.

Hätten Margit Dewald-Fink und ihr Mann das Wägelchen also besser von Anfang an stehen lassen? Kersken überlegt kurz. Nein, so möchte sie das auch nicht verstanden wissen. „Es ist schwierig, aber wenn die Bürger uns am Ende glaubhaft machen können, dass sie wie in diesem Fall nur helfen wollten, fahren wir natürlich raus....“ Sagt’s und wenig später ist der Einkaufwagen da, wo er hingehört – auf dem Müll.