Duisburg. . Der Fall um den eskalierten Polizeieinsatz in Duisburg wird im November verhandelt. Beide Beteiligte legten Widerspruch gegen Strafbefehle ein.

Ein von zahlreichen privaten Handys gefilmter Großeinsatz der Polizei auf der Reinerstraße in Bruckhausen sorgte im Juni 2017 republikweit für Aufsehen. Dabei war es ursprünglich nur um einen Autofahrer gegangen, der in einer Spielstraße geparkt hatte.

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Die anfänglich eigentlich harmlose Situation war damals völlig eskaliert: Es kam zu einem Massentumult, in dessen Verlauf ein Polizeibeamter dem bereits am Boden liegenden wehrlosen Falschparker mehrfach gegen den Kopf getreten haben soll. Das war auf Bildern einer im Hausflur installierten Videokamera zu erkennen. Der Beamte wurde suspendiert und gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet (wir berichteten). Am 29. November wird sich nun das Amtsgericht Ruhrort erneut mit dem Fall beschäftigen.

Den Falschparker soll die erste Ansprache der Polizisten nicht beeindruckt haben. Er warf seinen Führerschein auf die Motorhaube, soll weiter sein Auto entladen haben. Der Ton zwischen Polizei und Bürger wurde lauter, es soll zu ersten Handgreiflichkeiten gekommen sein. Am Ende war eine Hundertschaft Ordnungshüter im Einsatz, weil sich zahlreiche Schaulustige ins Geschehen einmischten.

Widerspruch eingelegt

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg hatte das Amtsgericht Ruhrort einen Strafbefehl gegen den Falschparker über 5400 Euro erlassen. Man wirft dem 49-Jährigen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Der Mann legte dagegen Widerspruch ein. Ein Termin für die dadurch notwendig gewordene Hauptverhandlung steht allerdings noch nicht fest.

Anders sieht das im Verfahren gegen besagten Polizisten aus. Auch gegen den Beamten hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung im Amt. Das Amtsgericht Ruhrort erließ einen Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe. Der Beamte, der seit dem Vorfall vom Dienst suspendiert ist, legte ebenfalls Widerspruch ein. Die Hauptverhandlung in dieser Sache soll am 29. November um 10.30 Uhr im Amtsgericht Ruhrort stattfinden.

Update 20.11.2018: Wie das Amtsgericht Ruhrort bestätigte, hat der Polizist seinen Einspruch zurückgezogen. Der Termin für die Verhandlung wurde daher aufgehoben. Der Strafbefehl ist somit rechtskräftig.