Duisburg. . Jobcenter bekommt 13,2 Millionen Euro, um Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen zu fördern. In Duisburg kommen dafür 7700 Menschen infrage.

Um Menschen, die seit langer Zeit arbeitslos sind, in Beschäftigung zu bringen, investiert der Bund vier Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 für die Umsetzung des „Teilhabegesetzes sozialer Arbeitsmarkt“. Dassoll Anfang 2019 in Kraft treten. Beim Duisburger Jobcenter, das schon in diesem Jahr 4,8 und im nächsten Jahr 13,2 Millionen Euro zusätzliche Mittel bekommt, laufen bereits die Vorbereitungen. „Wir können damit bis zu 550 Beschäftigungsverhältnisse voll durchfinanzieren“, berichtete Jobcenter-Geschäftsführer Werner Rous dem Sozialausschuss. Am Gesetzentwurf kommt aus Duisburg Kritik.

„Wir haben rund 10 000 Kandidaten, müssen aber nun jeden Einzelfall überprüfen“, so Rous. Bereits jetzt seien weitere 890 Arbeitsgelegenheiten geschaffen und „zusätzliche aktivierende Maßnahmen“ eingeleitet worden, um Langzeitarbeitslose auf die Möglichkeiten des Teilhabegesetzes vorzubereiten. Rous: „Wir sichten alle Menschen in laufenden Programmen, Beratungsgespräche laufen schon.“

„Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus“

 Werner Rous leitet das Duisburger Jobcenter.
Werner Rous leitet das Duisburger Jobcenter. © Martin Schroers

Die Zahl der Duisburger, die vom Gesetz profitieren, werde überschaubar bleiben angesichts der Größte der Zielgruppe der Menschen zwischen 25 und 55 Jahren, die lange ohne Arbeit sind: Allein in Duisburg sind das 7700 Frauen und Männer. Selbst wenn 550 Jobs zum Jahreswechsel zur Verfügung stehen, werden sie wohl kaum sofort besetzt, so Rous: „Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus. Wir reden hier von Menschen mit großer Ferne zum Arbeitsmarkt.“

Im eigenen Beirat, auch mit den lokalen Trägern und der IHK sei über die mögliche Beschäftigungsverhältnisse gesprochen worden. Das Ziel, ein sozialer Arbeitsmarkt, sei im Jobcenter-Beirat einhellig begrüßt worden, Kritik aber an den Inhalten des Gesetzentwurfs laut geworden, berichtete Werner Rous. Da geht es um den Zuschnitt der Zielgruppe: sieben Jahre Bezug von Arbeitslosengeld II als Voraussetzung sei zu lang. Auch der Jobcenter-Chef spricht sich für eine Absenkung auf vier Jahre aus: „Da ist die Ferne zum Arbeitsmarkt schon sehr groß. Man muss nicht drei weitere Jahre warten.“

Kosten bleiben auf 30 Prozent der Lohnkosten sitzen

Behindert werde die Schaffung von gemeinnützigen Jobs auch durch die Vorgabe, dass die Förderung durch das Jobcenter (zu 100 Prozent für zwei Jahre, dann maximal drei weitere Jahre zu jeweils zehn Prozent weniger) nur auf Basis des Mindestlohns erfolge. „Wenn wie in Duisburg üblich Tariflohn gezahlt wird, bleiben die Träger auf bis zu 30 Prozent der Lohnkosten sitzen“, rechnet Rous vor.

Besser könnte die Vermittlung von mindestens zwei Jahre arbeitslosen Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarktlaufen klappen. Dafür sieht der Gesetzentwurf einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr vor. Rous: „Vier Mitarbeiter werben als Aquisiteure in den Duisburger Unternehmen für die Umsetzung.“

>>> ABGEORDNETE SOLLEN DRUCK MACHEN

Der Beirat des Jobcenters wird die beiden Duisburger Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir (beide SPD) über seine Kritikpunkte am Gesetzentwurf informieren und sie auffordern, sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren für Änderungen einzusetzen.

Breite Zustimmung des Sozialausschusses fand auch ein SPD-Antrag zum sozialen Arbeitsmarkt: Die Ausgestaltung müsse möglichst vielen Menschen die Teilhabe ermöglichen, heißt es da, und der Lohnkostenzuschuss sollte deshalb auf Tariflohn-Niveau erfolgen.