Duisburg. . Das Landgericht hat einen 55-jährigen Neuenkamper zur Höchststrafe verurteilt . Am 24. September 2017 hatte er seine Frau (47) vor den Augen der Kinder erstochen.

Zuerst hatte es noch so gewirkt, als wolle der Angeklagte gegen das Urteil protestieren. Doch dann ließ er die erhobene rechte Hand wieder sinken, schloss den Mund und lauschte wortlos dem Urteil der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg, die ihn am Mittwoch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Am 24. September 2017 hatte er seine 47 Jahre alte Ehefrau vor dem Wohnhaus der Familie und vor den Augen mehrerer Kinder des Paares durch acht Messerstiche getötet. Vergeblich hatten die knapp erwachsenen Töchter und ein Sohn noch versucht, den Vater abzuhalten. Doch der war stärker, verfolgte das flüchtende Opfer bis auf die Straße und stach immer wieder auf die Frau ein - auch als die schon schwer verletzt am Boden kauerte.

Zunächst nur als Totschlag angeklagt

Ursprünglich war die Tat nur als Totschlag angeklagt gewesen. Doch das Schwurgericht ging nach fünf Verhandlungstagen davon aus, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz und aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe.

Der 55-Jährige habe sich gegenüber seiner Familie als Tyrann und Pascha aufgespielt, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. „Er durfte alles, die anderen nichts.“ So habe der Mann große Teile des Familieneinkommnes verspielt und eine Affäre mit einer Frau in der Türkei gehabt, während er von seiner Familie unedingten Resepkt forderte.

Tat war eine Strafaktion gegen die Ehefrau

Immer wieder war es zu gewaltsamen Übergriffen, nicht nur gegen die Ehefrau gekommen. Laut Zeugenaussagen hatte der Angeklagte die 47-Jährige für den Fall, dass sie sich scheiden lassen wolle, mit dem Tode bedroht. Als dem Mann am Tattag klar geworden sei, dass seine Frau nun fest zur Trennung entschlossen gewesen sei, habe er die Drohung umgesetzt, so die Richter.

„Und das geschah nicht etwa deshalb, weil der Angeklagte sich ein Leben ohne seine Frau nicht vorstellen konnte“, führte der Vorsitzende aus. Vielmehr habe er sie für die vermeintliche Aufsässigkeit bestrafen und durch die Tat eine aus seiner Sicht ehrverletzende Trennung verhindert. „So etwas steht auf der untersten sittlichen Stufe.“

Über eine Entlassung des Angeklagten aus der Haft kann erstmals frühestens in 15 Jahren entschieden werden. Die durchschnittliche Dauer lebenslanger Haft beträgt derzeit rund 20 Jahre.