Im vergangenen Jahr hat das Jobcenter Duisburg weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt als in den Vorjahren. Das geht aus den aktuellen Zahlen für 2017 hervor. Insgesamt 17763 mal musste das Amt Leistungen kürzen. Im Jahr 2016 waren es 17895 Sanktionen, 2015 insgesamt 17970. „Die Zahlen sind leicht rückläufig. Generell ist das aber keine große Überraschung, da es eigentlich nie zu gravierenden Unterschieden in diesem Bereich kommt“, kommentiert Katrin Hugenberg, Pressesprecherin des Jobcenter Duisburg, die Zahlen. Im Vergleich zu anderen Revier-Städten bleibt Duisburg aber Spitzenreiter. Essen kommt zum Beispiel auf 12149 verhängte Sanktionen, Dortmund auf 16078.

Im vergangenen Jahr hat das Jobcenter Duisburg weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt als in den Vorjahren. Das geht aus den aktuellen Zahlen für 2017 hervor. Insgesamt 17763 mal musste das Amt Leistungen kürzen. Im Jahr 2016 waren es 17895 Sanktionen, 2015 insgesamt 17970. „Die Zahlen sind leicht rückläufig. Generell ist das aber keine große Überraschung, da es eigentlich nie zu gravierenden Unterschieden in diesem Bereich kommt“, kommentiert Katrin Hugenberg, Pressesprecherin des Jobcenter Duisburg, die Zahlen. Im Vergleich zu anderen Revier-Städten bleibt Duisburg aber Spitzenreiter. Essen kommt zum Beispiel auf 12149 verhängte Sanktionen, Dortmund auf 16078.

In Duisburg empfangen derzeit laut Amt 53 684 Menschen Hartz IV. Auch hier sei ein leichter Rückgang zu erkennen, wie Hugenberg weiß: „In 2017 waren es noch mehr als 54000 Personen.“

82% aller Kürzungen sind durch so genannte „Meldeversäumnisse“ begründet. Die Sprecherin: „Die Menschen werden mündlich im Gespräch und schriftlich über die Termine informiert. Es gibt einen SMS-Service, mit dem wir am Tag vorher an die Einladung erinnern.“ Die Begründung, man hätte die Einladung nicht bekommen, sei deshalb mehr als fragwürdig.

Allerdings sollen diese Werte nicht alle Empfänger „in ein schlechtes Licht rücken“, so Hugenberg. Schließlich seien über 95% der Jobcenter-Kunden pflichtbewusst und hielten Termine ein. Damit liege Duisburg im NRW-Trend.

Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch, dass einige Langzeitarbeitslose mehrfach im Jahr wegen Fehlverhaltens Teile des Arbeitslosengeld II gestrichen bekommen. Hugenberg betont, dass es den Mitarbeitern aber darum gehe, Personen vor diesen Versäumnissen zu schützen: „Es ist nicht willkürlich, was wir hier machen. Die Mitarbeiter machen auch nur ihren Job und bekommen dennoch oft haltlose Beschimpfungen an den Kopf geworfen.“

Regelsatz um sieben Euro gestiegen

Aktuell liegt der Regelsatz für Arbeitslosengeld II bei 416 Euro. Er stieg im Vergleich zum vergangenen Jahr um sieben Euro an. Zehn Prozent davon werden gekürzt, wenn Termine nicht eingehalten werden. 30 Prozent sind es schon bei erstmaliger Verletzung sonstiger Pflichten, wie beispielsweise das Fernbleiben von Lehrgängen.

Es gebe auch Fälle, in denen der volle Regelsatz in einem Monat abgezogen wird: „Dann sprechen wir von sogenannten Pflichtverletzungen, wenn Maßnahmen nicht eingehalten werden. Das wäre unter anderem das Abbrechen einer Arbeitsstelle.“ Das Jobcenter trägt weiterhin die Kosten für die Unterkunft. Diese wären von den Versäumnissen ausgeschlossen.