Duisburg. . Ein Hochfelder (42) steht vor dem Amtsgericht, weil er den damaligen Grünen-Chef beleidigt und im Netz mit Hitler-Bärtchen gezeigt haben soll.
Ohne Urteil endete gestern vor dem Amtsgericht Duisburg ein Prozess gegen einen 42-jährigen Hochfelder. Dem Angeklagten wurde Beleidigung vorgeworfen. Laut Anklage hatte er am 27. November 2016 im Zusammenhang mit der von vielen Türken scharf kritisierten Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages den damaligen Grünen-Chef Cem Özdemir in einem sozialen Netzwerk verunglimpft.
Hochfelder verballhornt Özdemirs Namen
„Götdemir hat seine Herkunft verkauft, um Reichskanzler zu werden“, soll der 42-Jährige getextet haben. Wobei die Verballhornung des Namens des Adressaten „Esel“ und „Eisen“ bedeutet, sich also vielleicht als „eiserner Esel“ übersetzen lässt. Dazu soll der 42-Jährige ein Foto gestellt haben, auf dem Özdemir ein Hitler-Bärtchen angemalt worden war.
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Durch seinen Verteidiger ließ der Angeklagte Folgendes erklären: „Mein Mandant bestreitet, den Beitrag geschrieben und veröffentlicht zu haben.“ Der Computer des Familienvaters werde regelmäßig auch von zahlreichen seiner Verwandten und der Familie seiner Frau benutzt. „Mehr möchte er dazu nicht sagen.“
Dürftige Beweislage
Die Beweislage ist dürftig. Vielmehr, als dass die Botschaft vom privaten Account des Angeklagten eingestellt wurde, lässt sich nicht beweisen. Trotzdem war der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden.
Der Strafrichter wird nun einen neuen Termin machen müssen, bei dem Familienmitglieder des Angeklagten als Zeugen geladen werden sollen. Sie alle werden wohl ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.