Duisburg . Ein Mitglied des Duisburger Integrationsrates twitterte im Zusammenhang mit der Armenien-Resolution, Cem Özdemir gehöre auf den Hundefriedhof.
Die Armenien-Resolution, mit welcher der Deutsche Bundestag 2016 feststellte, dass es sich bei den während des 1. Weltkrieges begangenen Gräueltaten von Türken an Armeniern um Völkermord gehandelt habe, sorgte nicht nur in der Türkei, sondern auch in weiten Teilen der türkischen Bevölkerung in Deutschland für einen Aufschrei der Empörung. Bekir Sipahi, seit vielen Jahren Mitglied des Duisburger Integrationsrates, protestierte auf seine ganz eigene Weise. Per Twitter beleidigte er den Bundestagsabgeordneten und Grünen-Chef Cem Özdemir.
In dem am 31. Mai 2016 in türkischer Sprache veröffentlichten Text heißt es: „Ob das Totengebet für den Verräter Cem Özdemir verrichtet wird? Wenn es nach mir geht nicht. Ihn sollte man demnächst auf dem Hundefriedhof von Berlin begraben.“ Özdemir antwortete mit einer Strafanzeige. Wegen Beleidigung erließ das Amtsgericht Ruhrort auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Sipahi über 2100 Euro (30 Tagessätze zu je 70 Euro).
Angeklagter beschwor deutsch-türkische Freundschaft
Der legte dagegen Widerspruch ein und setzte am Donnerstag vor dem Strafrichter zu einer etwas verwirrenden Rede an. „Deutschland und die Türkei waren immer gut befreundet“, so der Angeklagte. Das sei schon zu Kaiser Wilhelms Zeiten so gewesen, der die Türkei mehrfach besucht habe. „Die türkischen Gastarbeiter haben den Deutschen geholfen.“ Dieses gute Verhältnis sei durch die Resolution und insbesondere durch Cem Özdemir schwer belastet worden.
„Wenn jemand gegen die Geschichte in meinem Land und meinen Staatspräsidenten hetzt, muss ich darauf antworten“, so Sipahi, der einen deutschen und einen türkischen Pass besitzt, in diesem Fall aber wohl die Türkei und Erdogan meinte. „Aber die Worte waren nicht ernst gemeint. Das war nur eine Satire.“
Gericht wertete Aussage als persönliche Schmähung
Der Verteidiger versuchte zu beschwichtigen, dass es sich um eine emotional ungeheuer aufgeladene Debatte gehandelt habe, bei der letztlich aber eine Sachkritik im Mittelpunkt gestanden habe. Davon könne keine Rede sein, fand die Staatsanwältin. Vielmehr hätten die Worte des Angeklagten eindeutig nur darauf gezielt, die Würde von Özdemir herabzusetzen.
Das sah der Strafrichter ebenso. „Der Eintrag in dem sozialen Netzwerk war einer großen Öffentlichkeit zugänglich“, hieß es in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Mit den Worten habe der Angeklagte Cem Özdemir die Menschenwürde abgesprochen und ausgesagt, dass er wie ein Tier zu behandeln sei. Die Meinungsfreiheit sei kein Freibrief für Beleidigungen, stellte der Richter klar. Er senkte die ursprüngliche Strafe lediglich wegen der veränderten Einkommensverhältnisse des Angeklagten auf 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro).