Duisburg. . Zum Weltverbrauchertag präsentiert die Duisburger Beratungsstelle fünf Beispiele. Verbraucherberater Harald Rahlke gibt wichtige Tipps.

Am Donnestag ist Weltverbrauchertag – ein Aktionstag, an dem sich auch die Verbraucherzentrale Duisburg beteiligt. Berater Harald Rahlke klärt zu diesem Anlass über fünf weit verbreitete Rechtsirrtümer beim Kaufen und Bezahlen auf.

1. Verträge sind nur mit Unterschrift gültig.

Falsch! Sie können auch mündlich abgeschlossen werden. Viele sind immer noch überrascht, wenn sie bei einem bloßen Telefongespräch etwa einem Zeitschriftenabo zugestimmt haben und danach verpflichtend zur Kasse gebeten werden. „Zu diesem Thema bekommen wir sehr häufig Anfragen“, sagt Rahlke. „Man kann das vielleicht am besten mit dem Brötchenkauf beim Bäcker vergleichen. Da muss ich ja auch nichts unterschreiben und natürlich trotzdem bezahlen.“

2. Der angegebene Preis ist immer bindend.

Falsch! Wenn die Packung Kekse im Supermarktregal mit 1 Euro ausgezeichnet ist und später an der Kasse 1,50 Euro kosten soll, habe der Kunde keinen Anspruch auf den günstigeren Preis, so Rahlke. „Weil man in der gängigen Rechtsauffassung von einem unverbindlichen Angebot spricht.“ Das gelte auch für Preise in Prospekten, Schaufenstern oder auf Webseiten, wobei der Verkäufer den Kunden nicht bewusst täuschen dürfe.

3. Im Laden gekaufte Ware kann immer umgetauscht oder zurückgegeben werden.

Falsch! „Es ist ein Irrglaube, dass man grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat“, so Rahlke. Das gibt es zwar bei den meisten Online-Käufen. Wer aber zum Beispiel in ein Möbelgeschäft geht, sollte sich schon sicher bei der Auswahl sein, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Sonst kann es schnell teuer werden. Diese Zeitung berichtete unlängst über einen Buchholzer, der in einer XXXL-Filiale in Oberhausen zwei neue Sofas für insgesamt 2500 Euro bestellt hatte und kurz darauf stornieren wollte. Dies wurde ihm nach einigem Hin und Her aus Kulanzgründen gestattet. Darauf verlassen sollte man sich nicht.

4. Garantie und Gewährleistung sind dasselbe.

Falsch! Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusage, die meistens der Hersteller der jeweilige Ware anbietet. Dies sei nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung. Demnach müssen Händler bis zu zwei Jahre nach dem Kauf beziehungsweise nach der Übergabe für nicht einwandfreie Produkte wie einplötzlich flimmernder Fernseher einstehen. Ist eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich, könne der Kunde auf die Erstattung des Kaufpreises pochen.

5. Jede Kartenzahlung kann zurückgeholt werden.

Falsch! Wer mit Girokarte und PIN-Eingabe oder mit der Kreditkarte bezahlt, kann die Zahlung nicht ohne Angaben von Gründen zurückbuchen. Bei Lastschriftverfahren sei dies laut Rahlke innerhalb von acht Wochen möglich. Dies bedeutet aber logischerweise nicht, dass Kunden ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen müssen.

>> INFOTAG IN DER BERATUNGSSTELLE

Der Weltverbrauchertag ist seit 1983 ein jährlicher Aktionstag der internationalen Verbraucherorganisation Consumers International. In der Duisburger Beratungsstelle, Friedrich-Wilhelm-Straße 30, gibt es heute viele Informationen zu Rechtsirrtürmern beim Kaufen und Bezahlen.

Der Tag geht dabei zurück auf den US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 vor dem Kongress der Vereinigten Staaten grundlegende Verbraucherrechte proklamierte.

>> QUIZFRAGE MIT GEWINNCHANCE

Zum Weltverbrauchertag testen wir das Wissen unserer Leser und stellen folgende These auf: Der Händler darf den Kunden bei Mängeln an einer gekauften Ware nicht grundsätzlich an den Hersteller verweisen. Richtig oder falsch? Wer das weiß, kann an einer Verlosung von fünf Ratgebern der Verbraucherzentrale mit dem Titel „Meine Rechte bei Kauf und Reklamation“ teilnehmen. Einfach bis Freitag, 16. März, 12 Uhr, eine Mail schreiben mit dem Stichwort „Weltverbrauchertag“ an gewinnen.duisburg@waz.de. Name und Telefonnummer nicht vergessen.

Die Gewinner werden benachrichtigt und zusammen mit der Auflösung veröffentlicht.