Duisburg/Oberhausen. . Duisburger sollte für Stornierung kurz nach Möbelkauf in Oberhausen 625 Euro zahlen. Verbraucherzentrale: Kein grundsätzliches Widerrufsrecht.
Zwei neue Sofas sollten her. Jakob Overkleef (68) aus Buchholz ist deshalb neulich mit seiner Frau in eine XXXL-Filiale nach Oberhausen gefahren. Er hat sich beraten und von einem Zwei- und Dreisitzer für insgesamt 2500 Euro überzeugen lassen. Möbel bestellt, Unterschrift unter den Kaufvertrag, 500 Euro angezahlt und wieder ab nach Hause. Dort kommen dem 68-Jährigen und seiner Frau aber Zweifel. Die werden immer größer, so dass er zwei Tage später wieder nach Oberhausen fährt, um seine Entscheidung rückgängig zu machen. Dies sei möglich, bekommt Overkleef zu hören – allerdings nur gegen einen Schadenersatzzahlung von 25 Prozent des Preises, also satte 625 Euro.
Wer jetzt verärgert auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht verweist, ist argumentativ auf dem Holzweg, wie Harald Rahlke von der Verbraucherzentrale Duisburg auf Anfrage der Redaktion erklärt. „Es immer noch ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ich von jedem Vertrag innerhalb von zwei Wochen zurücktreten kann“, so der Berater. „Wir haben pro Monat ein gutes Dutzend solcher Anfragen.“
Der Überrumpelungseffekt
Grundsätzlich sei erst einmal jeder abgeschlossene Kaufvertrag einzuhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen – etwa bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. „Dazu zählen Haustürgeschäfte, weil dort der Überrumpelungseffekt dazukommt“, erklärt Rahlke. „Dies gilt auch, wenn ich in der Fußgängerzone angesprochen werde und für die so genannten Fernabsatzverträge – bei Bestellungen per Telefon, Telefax, Brief oder übers Internet.“ Weil man da die Ware nicht direkt sehen oder anfassen, sich kein genaues Bild machen kann – im Gegensatz zum Beispiel zu einem Möbelkauf in einem Geschäft.
Wer dann wie Jakob Overkleef von einem Vertrag zurücktreten will, müsse damit rechnen, dass dies nicht kostenlos möglich ist. Mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von 25 Prozent des Kaufpreises, so Rahlke, bewege sich die XXXL-Filiale in Oberhausen im üblichen Rahmen. „Sie kann sogar auf die Abnahme der Möbel und die volle Zahlung bestehen“, sagt der Verbraucherberater. „Aber natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Wenn der Kauf zum Beispiel mit einer Ratenzahlung oder einer Kreditaufnahme verbunden ist. Aber spätestens dann sollte man sich rechtlich beraten lassen.“ Grundsätzlich rät Rahlke, keinen Vertrag vorschnell zu unterschreiben.
Pragmatische Lösungen
Jakob Overkleef sagt: „Ich bin vielleicht nicht im Recht, aber als langjähriger Kunde hätte ich trotzdem nur zwei Tage nach dem Kauf Kulanz erwartet.“
Die Redaktion hat XXXL diesbezüglich nach ihrer Vorgehensweise gefragt. „Wenn etwas nicht nach den Wünschen unserer Kunden läuft, zeigen wir uns grundsätzlich kulant, suchen gemeinsam pragmatische Lösungen und setzen diesen dann auch um“, so ein Unternehmenssprecher.
Im aktuellen Fall habe es eine intensive und besonders ausführliche Beratung des Kunden gegeben, der „nicht zuletzt aufgrund seiner mehrmaligen Nachfragen und Gespräche mit dem Verkaufsleiter einen besonderen Preisnachlass“ erhalten habe. Das Unternehmen verweist ausdrücklich darauf, dass es rechtlich nicht verpflichtet sei, den Vertrag zu stornieren. „Im Sinne des Kunden und nicht zuletzt aufgrund seiner langjährigen Treue“ sei XXXL nun aber doch dazu bereit. Die bereits geleistete Anzahlung von 500 Euro werde in gleichem Wert in Form eines Gutscheines erstattet.
>> Die Verbraucherzentralen beraten
Die Verbraucherzentrale in Oberhausen berät in ihren Räumen an der Paul-Reusch-Straße 34 im Bert-Brecht-Haus in der Regel morgens von 9 bis 14 Uhr. Montags und freitags öffnet die Verbraucherzentrale eine Stunde länger. Am Mittwoch und am Donnerstag ist die Verbraucherzentrale auch am Nachmittag, von 15 bis 18 Uhr, geöffnet. Dienstags ist die Beratungsstelle geschlossen: 0208-91108601.
- Die Verbraucherzentrale in Duisburg an der Friedrich-Wilhelm-Straße 30 hilft bei Fragen zum Widerrufsrecht.
Die Beratungsstelle ist montags und freitags von 9 bis 15 Uhr, dienstags und donnerstags von 9.30 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr geöffnet und mittwochs geschlossen. Infos: 0203/48 80 11 01, www.verbraucherzentrale.nrw/duisburg.