Duisburg. Die Duisburger Verbraucherzentrale warnt vor Drückerkolonnen, die derzeit Telefon- und Stromlieferverträge anbieten. Expertin gibt Tipps.

Der Mann an der Wohnungstür, der im Auftrag von Unitymedia unterwegs ist, kommt gleich zur Sache. Eine 42-jährige Frau aus dem Dellviertel hört nur Schlagwörter wie Geld sparen, Flatrate für Internet und Festnetz, dazu noch mehr frei empfangbare Fernsehsender. Am Ende, so erzählt es ihre Mutter, habe der Mann ihr ein Tablet zur elektronischen Vertragsunterschrift hingehalten und einen telefonischen Kontakt hergestellt.

„Meine Tochter sollte an bestimmten Stellen ,Ja’, sagen.“ Die 42-Jährige ist bereits Unitymedia-Kundin – zwar nur für Kabelfernsehen, damit bisher aber eigentlich zufrieden gewesen. Doch in diesem Moment fühlt sich die Duisburgerin überrumpelt, bedrängt, willigt ein, gibt persönliche Daten, auch ihre Kontonummer preis. Kurze Zeit später ärgert sie sich über einen Vertrag, den sie gar nicht haben will. Schriftliches, etwa eine Kopie, hinterlässt der Mann nicht.

Kein Einzelfall, sagt Marina Steiner, Leiterin der Verbraucherzentrale, zu diesen Haustürgeschäften. „Derzeit sind wieder Drückerkolonnen unterwegs, nach unseren Erkenntnissen Mitarbeiter einer Duisburger Marketinggesellschaft, die an der Haustür Telefon- und Stromlieferverträge anbieten“, so Steiner. „Ich hatte kürzlich auch eine Kundin, die aus einem Vertrag bei Eon wieder herauswollte.“ Auch sie habe auf einem Tablet unterschrieben, keine schriftlichen Belege, allerdings einige Tage später die Vertragsunterlagen per Post zugeschickt bekommen.

Überrumpelungseffekt

Steiner stellt klar: „Haustürgeschäfte sind nicht von vornherein sitten- oder gesetzeswidrig. Allerdings dürfen natürlich keine betrügerische Absichten oder etwa Nötigung im Spiel sein.“ Grundsätzlich solle sich jeder gut überlegen, ob er die Tür nicht lieber gleich wieder schließen möchte, weil bei solchen Geschäften oft der Überrumpelungseffekt eine entscheidende Rolle spiele. „Verträge sollten generell in aller Ruhe und wohlüberlegt abgeschlossen werden“, so die Expertin.

Wer ein Haustürgeschäft abschließt und sich nachher darüber ärgert, hat laut Steiner wie bei allen Verträgen die Möglichkeit zum Widerruf. Wichtig: Die dazugehörige 14-Tages-Frist laufe noch nicht bei denjenigen, die eine elektronische Unterschrift leisten und anschließend keine schriftlichen Belege mit entsprechender Widerrufsbelehrung erhalten, sondern erst ab Erhalt dieser Vertragsunterlagen.

So wie bei der 42-jährigen Duisburgerin, die mit Hilfe der Verbraucherzentrale inzwischen ihren zusätzlichen Vertrag bei Unitymedia hat stornieren können. Widerruf hat die Beratungsstelle auch im Fall der Kundin eingelegt, die einen Eon-Vertrag per Haustürgeschäft abgeschlossen hat. „Bei Stromlieferverträgen ist es besonders wichtig, dass dies möglichst schnell erfolgt“, so Steiner. „Ist ein Lieferantenwechsel bereits eingeleitet worden, kann es am Ende mit mehr Mühe verbunden sein, alles wieder rückgängig zu machen.“

Das sagen Unitymedia und Eon zu Haustürgeschäften

Unitymedia und Eon bestätigen auf Anfrage den Haustürvertrieb. Er sei ein etabliertes Mittel der Kundengewinnung. Die Auswahl der dafür beauftragten Unternehmen unterliege einer sorgfältigen Prüfung. Damit gültige Standards im Ungang mit potenziellen Kunden eingehalten werden, gebe es regelmäßig Schulungen.

Die für Eon tätigen Mitarbeiter sind laut eines Sprechers bei Haustürgeschäften dazu angehalten, Vertragskopien zu hinterlassen. Bei Unitymedia, so ein Sprecher, haben derzeit einzelne Außendienstmitarbeiter testweise Tablets im Einsatz, etwa für eine elektronische Vertragsunterzeichnung. Ziel sei es, die Wartezeit zur Bereitstellung der Dienste zu verkürzen. Im Anschluss werde der Neukunde durch den Kundenservice angerufen, um sicherzustellen, dass der Vertragsabschluss einvernehmlich erfolgte und alle Daten richtig erfasst wurden. Sollte es in Einzelfällen, so Unitymedia und Eon, zu Missverständnissen oder Verfehlungen gekommen sein, werde dies geprüft.