Duisburg/Düsseldorf. Den Hinterbliebenen und Verletzten der Loveparade-Tragödie wird an jeden Verhandlungstag des Prozesses ein Team von Psychologen zur Seite stehen.
Während des Loveparade-Prozesses in Düsseldorf wird den Hinterbliebenen und Verletzten an jedem Tag ein Team aus Seelsorgern und Psychologen zur Seite stehen. Zweier- oder Dreierteams würden im Gerichtssaal präsent sein und sich bei Bedarf mit Betroffenen in einen separaten Raum zurückziehen, sagte der Vorstand der Stiftung "Duisburg 24.7.2010", Jürgen Widera, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst. Das Land Nordrhein-Westfalen habe zugesagt, die Kosten für die Begleitung zu übernehmen.
Betreuer-Teams können bei Bedarf weiter aufgestockt werden
Die Stiftung habe die Notfallseelsorge aus Duisburg und dem Kreis Wesel mit der Begleitung beauftragt, berichtete der evangelische Pfarrer weiter, der auch Ombudsmann der Stadt Duisburg für die Opfer des Loveparade-Unglücks ist. "Außerdem haben wir Psychologen dafür gewonnen mitzumachen." An besonders belastenden Prozesstagen könnten die Teams weiter aufgestockt werden. Bei dem Strafverfahren treten nach Wideras Worten rund 60 Hinterbliebene und Verletzte als Nebenkläger auf. Viele Eltern der Todesopfer sowie zahlreiche Verletzte wollten zum Prozessauftakt kommen, berichtete er.
Das ist der Saal des Loveparade-Prozesses
Am 24. Juli 2010 war es beim Technofestival Loveparade in Duisburg zu einer Massenpanik gekommen, bei der 21 Menschen starben und mehr als 650 verletzt wurden. Der Strafprozess beginnt am 8. Dezember vor dem Landgericht Duisburg. Wegen seiner Größe findet er im Congress Center an der Düsseldorfer Messe statt. Angeklagt sind vier Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bedienstete der Stadt Duisburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
Der Loveparade-Prozess startet am 8. Dezember im Congress Center Düsseldorf (CCD). 111 Verhandlungstage hat der Vorsitzende der 6. Großen Strafkammer am Landgericht Duisburg bereits terminiert. Nach dem ersten Prozesstag sind weitere fünf Termine bis Weihnachten geplant; im Jahr 2018 geht es zunächst mit drei Verhandlungstagen pro Woche weiter. Bisher ist bis zum 20. Dezember 2018 terminiert. Spätestens bis zum 27. Juli 2020 muss die Kammer ein erstinstanzliches Urteil gefällt haben – sonst verjähren die Vorwürfe. (epd/red)