Duisburg. . Vier Männer stehen seit Mittwoch wegen Hinterziehung von 20 Millionen Euro Steuern und Sozialabgaben vor dem Landgericht Duisburg.
Im Dezember beginnt vor dem Landgericht Duisburg die Hauptverhandlung, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit dem Loveparade-Unglück klären soll. Ein Verfahren, das an Art, Dauer und Umfang den Rahmen eines herkömmlichen Strafprozesses sprengen wird. Doch zumindest was den riesigen Umfang der Beweismittel angeht, steht ein Prozess, der am Mittwoch vor der Wirtschaftsstrafkammer begann, dem Loveparade-Verfahren kaum nach.
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 54-Jährigen aus Rheurdt, einem Duisburger (57) und zwei 58 und 74 Jahre alten Männern aus Rheinberg Steuerhinterziehung und Vorenthalt von Arbeitnehmerentgelt vor. Zwischen 2008 und 2015 sollen sie faktische Geschäftsführer mehrerer Unternehmen gewesen sein, die für Schlachthöfe Fleisch zerlegten und verpackten. Mittels eines komplexen Geflechts von Subunternehmen und dem Einsatz von Schwarzarbeitern sollen sie Umsatz- und Lohnsteuer sowie Sozialabgaben in Höhe von insgesamt rund 20 Millionen Euro hinterzogen haben.
Geflecht aus Subunternehmen und Scheinrechnungen
Die Firmen, die alle aus demselben Pool von vornehmlich unter Rumänen und Bulgaren rekrutierten Arbeitskräften bedient worden sein sollen, sollen vor allem Scheinrechnungen produziert haben, die an der Spitze des kriminellen Konstrukts hohe Vorsteuerabzüge ermöglichten. Rund 14,6 Millionen Euro Umsatzsteuer sollen dem Fiskus so entgangen sein. Für die Arbeiten, die tatsächlich geleistet wurden, sollen die Angeklagten zu geringe Löhne an Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger gemeldet und so außerdem insgesamt rund 5,4 Millionen Euro Lohnsteuer und Sozialabgaben hinterzogen haben.
Die Beweismittel umfassen mehr als 2000 Aktenordner. Für das Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer sind bis Mitte 2018 zunächst 72 Verhandlungstage geplant. Allein die Verlesung des rund 500 Seiten umfassenden Anklagesatzes wird voraussichtlich mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen.