Duisburg. Duisburger Landgericht sieht keinen Haftgrund für Beschuldigten Jürgen Dressler. Kein Wunder: Zuvor hatte das Gericht den Strafprozess abgelehnt.
Die gerichtliche Auseinandersetzung zur Loveparade hat einen weiteren kleinen Schlenker gemacht. Zwei Nebenkläger hatten Haftbefehl gegen Jürgen Dressler als einen der sechs städtischen Beschäftigten beantragt, die für die Loveparade-Katastrophe zur Verantwortung gezogen werden sollen. Das hat die 5. Große Strafkammer mit Beschluss vom 20. März jetzt abgelehnt.
Ursächlich für den Haftbefehl war offenbar die öffentliche Ankündigung von Dressler, nach Namibia umziehen zu wollen. Die 5. Strafkammer, die es vor einem Jahr ablehnte, überhaupt das Strafverfahren zu eröffnen, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gebe, hat logischerweise auch jetzt keinen dringenden Tatverdacht erkennen können, der für einen Haftbefehl nötig gewesen wäre.
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Oberlandesgericht Düsseldorf muss jetzt entscheiden
Gegen die Einschätzung der Strafkammer, keinen Prozess zu eröffnen, hatte die Duisburger Staatsanwaltschaft vor einem Jahr postwendend Beschwerde eingereicht. Seither muss sich der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Akten kämpfen. Der Senat muss nun entscheiden, ob die Duisburger Strafkammer mit ihrer Entscheidung, kein Strafverfahren zu eröffnen, rechtlich richtig lag. Noch ist aber nicht klar, wann hier mit einem Ergebnis zu rechnen ist.
Im Fall von Ex-Baudezernent Jürgen Dressler, dem jetzt also kein Haftbefehl droht, sei ohnehin kein Anhaltspunkt für einen Haftgrund gegeben, heißt es in der Presseerklärung des Landgerichts Duisburg. Es liege ein "erhebliches Eigeninteresse" vor, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gerichtlich geklärt würden, erklärt Presserichter Dr. Matthias Breidenstein vom Landgericht Duisburg. Eine Inhaftierung sei unter Berücksichtigung aller Umstände nicht verhältnismäßig.
Jürgen Dressler will gar nicht auswandern
Jürgen Dressler weilt aktuell in Jordanien und feiert seinen 70. Geburtstag, wie er der Redaktion im Telefongespräch mitteilte. Er habe sich dort und in Namibia um Flüchtlingsprojekte gekümmert. Zuvor habe er ordnungsgemäß das Gericht über seine Auslandsaufenthalte informiert. Von Auswandern könne keine Rede sein.