Duisburg. . Gärten in Wanheim und Hüttenheim sind mit Giftstoffen belastet. Der Bodenaustausch soll bis 2019 fertig sein. Bis dahin ist Gemüseanbau verboten.

  • Gärten in Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim sind unter anderem mit Blei, Cadmium und Arsen belastet
  • 320 Gärten sind in den beiden Stadtteilen insgesamt betroffen und müssen saniert werden
  • 8000 Tonnen mit Schwermetallen belasteter Boden wurde schon abgetragen

Die Stadt hat mit dem Altlastensanierer AVV einen Vertrag geschlossen, mit dem die Grundlage für die weitere Sanierung bodenbelasteter Wohngärten gelegt wird. Die Sanierung der Gärten hat 2016 begonnen und kann nun fortgesetzt werden. Betroffen sind in Wanheim-Anger­hausen und Hüttenheim insgesamt 320 Flächen. Bis zum Jahr 2019 sollen die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein.

Die Böden in den beiden Stadtteilen sind unter anderem mit Blei, Cadmium und Arsen belastet. Grund sind langjährige Staubniederschläge der ehemaligen Metallhütte Duisburg (MHD) in Wanheim. Die Zinkhütte produzierte von 1905 bis 2005 und ging dann in die Insolvenz.

Unbelasteter Boden wird aufgebracht

Die Sanierung des ersten Teilabschnitts ist seit Dezember 2016 abgeschlossen. Dabei wurde die oberste Bodenschicht 60 Zentimeter tief abgetragen. Dort verhindert nun eine zehn Zentimeter dicke Schotterschicht, eine sogenannte Grabesperre, den Kontakt zum darunter liegenden Boden. Abschließend wurde unbelastetet Unter- und Mutterboden aufgebracht. Allein während der Sanierung des ersten Teilabschnitts wurden 8000 Tonnen schwermetallbelasteten Bodens entfernt und auf die Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen gefahren.

Die Stadt hat die zu sanierenden Gebiete in zwölf Sanierungszonen unterteilt. Diese Zonen entsprechen dabei dem Teilabschnitt I des Bodenschutzgebiets Duisburg-Süd, also dem am stärksten belasteten Bereich. Der Anbau von Gemüse ist dort grundsätzlich verboten, da sich Cadmium in Radieschen und Co. anreichert und über den Verzehr in den menschlichen Körper gelangt, wo es zu Gesundheitsschäden führen kann. Vom Anbauverbot ausgenommen sind Strauch- und Baumobst. Gemüse darf erst wieder angebaut werden, wenn der Boden mindestens 60 Zentimeter tief ausgetauscht oder ein Hochbeet errichtet wurde.

Der AVV ist ein Altlastensanierer, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft zusammen arbeiten. Er beseitigt Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht mehr haftbar gemacht werden kann.