Duisburg. . Die Ruheständler der Hüttenwerke Krupp-Mannesmann im Duisburger Süden warten weiter auf eine Anpassung ihrer Werksrenten.

  • Musterklage der IG Metall zur Anpassung der Betriebsrenten bei HKM ist in der ersten Instanz gescheitert.
  • Die Gewerkschaft geht in die zweite Instanz und hofft auf Klärung der komplizierten Rentenproblematik
  • Unterdessen stellt ein Piraten-Politiker kritische Fragen zur früheren Frühverrentungspraxis bei HKM

Das Werksrestaurant „Hüttenschenke“ war gut gefüllt, als die IG Metall zum letzten Mal die Ruheständler von HKM zu einer Informationsveranstaltung zu den Werksrenten eingeladen hatte – ein Zeichen, für die Brisanz des Themas. Das alles ist schon wieder zwei Jahre her, und getan hat sich seither nichts, was sich für die früheren Mitarbeiter der Hüttenwerke Krupp-Mannesmann in irgendeiner Weise finanziell, bemerkbar gemacht hätte.

Was die Rentner seit Jahren fordern, ist eine Anpassung ihrer Werksrenten. Das hatten vor Jahren auch ihre Kollegen von Thyssen-Krupp Steel gefordert und letztlich erfolgreich vor Gericht erstritten. Doch bei dem Hüttenwerk im Süden der Stadt ist die Lage komplizierter als bei der Hütte im Norden. Dieter Lieske, 1. Bevollmächtigter der Duisburger IG Metall: „Das ist alles höchst kompliziert.“

Keine Gewinne, keine Verluste

Zwar haben nämlich Ruheständler einen Anspruch auf regelmäßige Anpassung, also Erhöhung, ihrer Werksrente, aber das Unternehmen muss nur zahlen, wenn es die wirtschaftliche Situation erlaubt. Zum Sonderfall HKM sagt Christa Heimes, die sich bei der IG Metall mit der Rentenproblematik bestens auskennt: „Die machen keine Gewinne, auch keine Verluste.“ Weil die Hüttenwerke ihren Stahl ausschließlich an ihre Eigentümer Thyssen-Krupp, Salzgitter-Mannesmann und Vallourec liefern. Treffend formulierte es seinerzeit Betriebsratsvorsitzender Ulrich Kimpel in der „Hüttenschenke“: „Wir verkaufen keinen Stahl, wir beliefern unsere Mütter.“

Dazu kommt, dass Rentenregelungen sich unterscheiden, je nachdem wie der letzte Arbeitgeber hieß, ob etwa Mannesmannröhren-Werke oder Hüttenwerke Krupp-Mannesmann.

Musterklagen sollen das Problem lösen

Mit HKM vereinbart habe man Ende 2016, so erläutert Heimes weiter, dass über eine Musterklage das Problem gelöst werden soll, vor allem die Frage, ob sich Rente nach den Erträgen der Mutterunternehmen zu richten habe.

Das Verfahren wird in Hannover geführt, und die Gewerkschaft hat in erster Instanz Anfang Dezember eine Niederlage erlitten. „Die IG Metall ist aber in die zweite Instanz gegangen“, sagt Heimes. Wie lange das Prozessieren noch dauern kann? „Wir haben ganz viele Unwägbarkeiten“, äußerst sich Heimes vorsichtig.

HKM im Visier hat auch Torsten Sommer, für die Piraten im Düsseldorfer Landtag. Der hatte in einer kleinen Anfrage nach „konstruierten Fällen“ zur Frühverrentung gefragt, genauer: zum Wechsel von Mitarbeitern von Mannesmann-Werken in Mülheim und Düsseldorf nach Huckingen, um dort gefördert durch Montanunion-Beihilfen vorzeitig in Rente zu gehen. Was wiederum Auswirkung gehabt hätte auf heutige Werksrenten-Ansprüche. Die Landesregierung antwortete darauf, dass die Vorgänge mehr als zehn Jahre zurücklägen, Akten dazu längst vernichtet seien. Sommer hat indes angekündigt, der Sache weiter nachzugehen, zumal er über Unterlagen verfüge, die die Vorwürfe erhärteten.

Beliefert werden nur drei HKM-Gesellschafter

Aktuell sind drei Unternehmen Gesellschafter der Hüttenwerke Krupp-Mannesmann: 50 % Thyssen-Krupp Steel Europe AG (50 %), Salzgitter-Mannesmann GmbH (30 %) und Vallourec Tubes SAS (20 %).

Unternehmenszweck ist ausschließlich die Lieferung von Vormaterial von Brammen- und Rundstrangguss an die drei Gesellschafter, die daraus in ihren Weiterverarbeitungsbetrieben Fertigprodukte herstellen.