Duisburg. Die Ebay-Kleinanzeige, in der ein Baby aus Duisburg zum Verkauf angeboten wurde, ist vom Vater aufgegeben worden. Es sei ein Scherz gewesen.

  • 28-jähriger Flüchtling gab bei seiner Befragung an, dass es sich um „einen Scherz“ gehandelt habe
  • Baby bleibt bis zur Klärung des Sachverhalts in der Obhut einer Pflegefamilie
  • Sollte dem Vater Vorsatz nachgewiesen werden, droht ihm Strafverfahren wegen versuchten Kinderhandels

Neue Entwicklung im Fall des Duisburger Babys, das bei Ebay-Kleinanzigen angeboten wurde: Wie die Polizei am Montag mitteilte, hat der Vater bereits am vergangenen Freitag gestanden, das Inserat im Internetportal Ebay-Kleinanzeigen selbst eingestellt und darin seine wenige Wochen alte Tochter für 5000 Euro zum Verkauf angeboten zu haben. In einer ersten Befragung hatte der Mann das noch ausdrücklich bestritten.

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Der 28-jährige Flüchtling, der vor rund einem Jahr mit dem großen Flüchtlingsstrom in Deutschland angekommen ist und seit dem 1. Juli 2016 mit seiner Frau (20) in einer Wohnung in Rheinhausen-Mitte untergebracht ist, gab bei seiner Befragung durch Polizeibeamte aber an, dass es sich lediglich um „einen Scherz“ gehandelt habe. Er gab den Ermittlern ein Handy, mit dem er besagte Anzeige geschaltet haben will. Dieses und weitere technische Geräte, die in der Wohnung sichergestellt wurden, werden derzeit untersucht. Das Baby bleibt bis zur Klärung des Sachverhalts in der Obhut einer Pflegefamilie.

Keine Anzeichen von Vernachlässigung des Kindes

„Dem Kind geht es körperlich sehr gut“, berichtete Stadtsprecherin Anja Kopka am Montag auf Anfrage der WAZ. „Es war bei der medizinischen Untersuchung, die in einem Duisburger Krankenhaus durchgeführt wurde, in einem einwandfreien und gepflegten Zustand.“ Es bestehen also keine Anzeichen für eine mögliche Vernachlässigung des Kindes innerhalb seiner Familie. Bei dem Baby handelt es sich um den bislang einzigen Nachwuchs der jungen Flüchtlingsfamilie. „Die Stadt Duisburg geht davon aus, dass es derzeit das Beste für das Kind ist, wenn es bei einer Pflegefamilie untergebracht ist“, so Kopka. „Und das mindestens so lange, bis der Sachverhalt eindeutig geklärt ist.“

Die Entscheidung, was danach mit dem Mädchen geschieht, liegt laut Kopka beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), der beim Jugendamt der Stadt Duisburg angesiedelt ist, dort jedoch nicht weisungsgebunden agieren kann. Der ASD berät und unterstützt Familien, Kinder und Jugendliche zu Themen wie Erziehung, Kindeswohlgefährdung, Kinderbetreuung sowie Umgangsrecht- und Sorgerecht. Diese Beratung ist vertraulich. Keine Information geht ohne Einverständnis der Ratsuchenden an andere Familienangehörige oder Behörden. Zu finden sind die ASD-Kräfte für Hilfesuchende in den sieben Bezirksämtern der Stadt.

Natürlich hat auch die Staatsanwaltschaft Duisburg ein Auge auf den Fall geworfen: „Wir können nach dem derzeitigen Stand aber noch nicht bewerten, wie die Sach- und Rechtslage ist und müssen die weiteren polizeilichen Ermittlungen abwarten“, erklärte Staatsanwältin Anna Christiana Weiler. Dem Vater droht im schlimmsten Fall eine Haftstrafe. Sollte ihm Vorsatz nachgewiesen werden können, droht ihm ein Strafverfahren wegen versuchten Kinderhandels.

Versuchter Kinderhandel ist strafbar

In Paragraf 236 des Strafgesetzbuches heißt es: Wer sein noch nicht 18 Jahre altes Kind ... unter grober Vernachlässigung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht einem anderen auf Dauer überlässt und dabei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Weiter heißt es: Der Versuch ist strafbar. Auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter aus Gewinnsucht, gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung eines Kinderhandels verbunden hat, oder das Kind oder die vermittelte Person durch die Tat in die Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.