Duisburg. Der VW-Abgasskandal erreicht das Landgericht Duisburg: Ein Kläger will ein Autohaus zwingen, Verkauf eines Seat Alhambra rückgängig zu machen.

  • VW-Abgasskandal erreicht Landgericht Duisburg
  • Kläger will Kauf eines Seat Alhambra rückgängig machen
  • Gericht will schwieriges und teures Gutachten in Auftrag geben

Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis die juristischen Folgen des Skandals um die Dieselfahrzeuge des VW-Konzern auch das Landgericht Duisburg erreichten, stellte der Vorsitzende der 8. Zivilkammer am Donnerstag trocken fest. Mit der Klage, mit der er und seine zwei Richter-Kollegen sich nun auseinander setzen müssen, will der Käufer eines Seat Alhambra ein Autohaus dazu zwingen, den Verkauf aus November 2014 rückgängig zu machen.

Der Vorsitzende spielte mit offenen Karten: Im Mittelpunkt stehe für ihn nicht die „Schummel-Software“, sondern die Frage, was sich ändere, wenn das neue Programm aufgespielt werde.

Nach Ansicht des Klägers, der rund 38.000 Euro bezahlte, wird der Wagen dann eine niedrigere Leistung, dafür aber höheren Kraftstoffverbrauch und Schadstoffaustausch ausweisen. Das beklagte Autohaus und die Seat Deutschland, die dem Verkäufer kurzfristig als Streithelfer an die Seite sprang, bestreiten das: Verbrauch und Emission entsprächen auch danach den vom Hersteller angegebenen Werten.

Keine Chance für einen Vergleich

Was den Vorsitzenden wunderte: „Wenn es so wäre, und die Software gar keine Rolle spielen würde, wieso sprechen wir dann von einer Schummel-Software? Das ganze wäre dann doch höchstens ein Problem fragwürdiger Öffentlichkeitsarbeit.“

Der Vorsitzende regte an, doch noch einmal über den Kaufpreis des Wagens zu sprechen. Doch eine gütliche Einigung scheiterte: Der Kläger war nicht bereit, über einen Vergleich nachzudenken. Er könne es nicht verantworten, mit einem Auto zu fahren, das derart viele tödliche Partikel ausstoße.

Die Kammer will nun ein Gutachten in Auftrag geben, um durch Tests die technische Seite zu klären, und damit die Frage, ob es sich um einen für einen Rücktritt vom Kauf notwendigen erheblichen Mangel handelt. Dies könnte möglicherweise den Wert des umstrittenen Autos um ein Vielfaches übersteigen. Details will die 8. Zivilkammer in drei Wochen verkünden.