Duisburg. Das Landgericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen einen 28-Jährigen bestätigt, der bei einem MSV-Spiel eine Polizistin mit einer Leuchtkugel traf.

  • Zwei Jahre mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung für Bengalo-Schützen
  • 28-Jähriger verschoss Leuchtkugeln und versengte Polizistin die Haare
  • Landgericht bestätigt erstinstanzliches Urteil

Es bleibt dabei: Zwei Jahre mit Bewährung für einen 28-jährigen Marxloher, der am 16. Mai 2015 beim Aufstiegsspiel des MSV gegen Holstein Kiel in der Schauinsland Arena Leuchtkugeln in den Gäste-Block schoss und dabei eine junge Polizistin traf. Das Landgericht wies am Dienstag die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten zurück.

Mit dem Gang in die zweite Instanz hatte die Anklagebehörde eine Gefängnisstrafe für den Bengalo-Schützen erreichen wollen. Das Amtsgericht hatte dem jungen Familienvater im Dezember 2015 für die gefährliche Körperverletzung eine Bewährungschance gegeben. Die Verteidigung der Rechtsordnung verlange für die lebensgefährliche Tat - die Leuchtkugeln entwickeln bis zu 2500 Grad Hitze, setzen normale Kleidung sofort in Flammen - eine Gefängnisstrafe, so die Staatsanwaltschaft.

Angeklagter wiederholte Geständnis

Vor der Berufungskammer wiederholte der Angeklagte am Montag sein Geständnis: Unter dem Einfluss von reichlich Alkohol habe er sich in der Siegeseuphorie dazu hinreißen lassen, mit einer Abschussvorrichtung - kaum größer als ein Kugelschreiber - Leuchtkugeln in den Block „Q“ zu schießen.

Das erste Geschoss verfehlte nur kanpp einen Sanitäter. Die zweite Kugel versengte auf dem Flug mehreren Personen die Kleidung, traf dann eine 25-jährige Polizistin. Der schwer entflammbare Einsatzanzug verhinderte das Schlimmste, aber die junge Frau verlor einen erheblichen Teil ihrer blonden Haare. Kollegen löschten die Flammen.

Polizistin brach in Tränen aus

„Zum Glück hatte ich meinen Kragen hoch geklappt“, so die Beamtin im Zeugenstand. Vom Staatsanwalt dazu animiert, ihre Gefühle zu schildern, brach die 25-Jährige in Tränen aus. „Ich dachte, ich verbrenne.“

Bereits im Vorfeld des erstinstanzlichen Verfahrens hatte der Angeklagte sich schriftlich bei der Geschädigten entschuldigt, mit 3500 Euro freiwillig ein vergleichsweise hohes Schmerzensgeld gezahlt.

Der Täter habe objektiv das Leben von Menschen gefährdet, so das Gericht Doch am Ende überwogen aus Sicht der Kammer die schuldmindernden Faktoren: Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass der stark alkoholisierte Angeklagte zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig war. Der von Anfang an geständige 28-Jährige habe tätige Reue gezeigt. Und der Familienvater hat sich seit dem Vorfall von der Hooligan-Szene distanziert und ist deshalb inzwischen aus Duisburg fortgezogen.