Anfang 2015 waren der Motorradclub „Satudarah“ und seine diversen Untergruppierungen bundesweitverboten worden. Embleme des Vereins durften nicht mehr zur Schau gestellt werden. Doch eine Hand voll Mitglieder versuchte offenbar, die Rocker-Truppe aufrecht zu erhalten. Drei dieser Männer müssen sich dafür seit Donnerstag vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten.
Die Anklage wirft dem Hauptangeklagten, einem 29-jährigen Rheinhauser, unter anderem mehrfache räuberische Erpressung, Körperverletzung, Waffengesetz- und Drogenverstöße vor. Er soll so etwas wie der letzte Sachwalter der „Satudarah“ in Duisburg gewesen sein und als Schatzmeister die Geschäfte weiter geführt haben.
Das Verbot der Vereinssymbole soll ihn nur bedingt interessiert haben: Ausgerechnet als Besucher eines Prozesses vor dem Landgericht soll er einen entsprechenden Goldschmuck getragen haben. Ihm wird außerdem vorgeworfen, einen Zeugen um mehrere tausend Euro erpresst zu haben. Die beiden 25 und 27 Jahre alten Mitangeklagten sollen geholfen haben, die Geldforderungen durch Schläge zu unterstützen.
Den größten Teil des ersten Verhandlungstages nutzten die Juristen für Gespräche zu einer Verständigung, die den Angeklagten für den Fall glaubhafter Geständnisse vergleichsweise günstige Strafen zusichern könnten. Für das Verfahren sind bis Anfang September vier weitere Verhandlungstage vorgesehen.