Duisburg. Duisburger zündelte aus Frust am Bandidos-Treff, verprügelte seinen Vermieter und legte sich mit der Polizei an. Vor Gericht bekam er noch eine Chance.

Eine Polizeistreife, die am 7. März in Hochfeld von einem Passanten angesprochen wurde, glaubte zunächst an einen Scherz: „Da steht einer vor dem Bandidos-Heim und versucht es anzuzünden.“ Doch in der Folge mussten die Beamten nicht nur feststellen, dass der Hinweis korrekt war, sondern sie mussten den unter Drogen und Alkohol stehenden Täter auch noch bändigen. Der fand sich am Montag wegen versuchter schwerer Brandstiftung, Körperverletzung und Widerstandes vor dem Amtsgericht wieder.

Gegen 15.10 Uhr hatte der 37-Jährige flüssigen Grillanzünder vor die Türe des Vereinsheims der „Bandidos“ an der Charlottenstraße gespritzt und angezündet. Allerdings verlosch die Flamme, ohne nennenswerten Schaden anzurichten. Kurz danach verprügelte der Mann seinen Vermieter und legte sich am Schluss auch noch mit der Polizei an. „Der war völlig dicht“, so ein Beamter im Zeugenstand. Wie ein Streetfighter sei der Angeklagte herumgetänzelt und habe die Polizisten zum Kampf herausfordern wollen. was die Beamten ziemlich humorlos mit einer Ladung Pfefferspray beantworteten.

Umfassendes Geständnis, aber Motiv blieb im Dunkeln

Der Angeklagte gestand alle drei Anklagepunkte unumwunden ein. „Ohne den verdammten Alkohol wäre das nie passiert“, so sein eigenes Urteil. Zum Motiv machte der Mann nur Andeutungen. „Ich hatte Streit mit alten Freunden.“ Die machte er wohl auch dafür verantwortlich, dass seine Freundin ihm den Laufpass gegeben hatte. Mehr wollte der Mann nicht sagen. „Sonst bekomme ich noch mehr Probleme, als ich jetzt schon habe.“

Er habe das Vereinsheim aber nicht wirklich abbrennen wollen . „Ich habe gewartet, bis das Feuer aus war. Schließlich habe ich ja in einer der Wohnungen über dem Bandidos-Place gewohnt.“ Er habe nur seiner Wut Luft machen wollen. Dafür sprach zumindest der Umstand, dass der 37-Jährige bei der Aktion mehrfach provozierend in eine Überwachungskamera geblickt hatte.

Angeklagter laut Gutachter nur eingeschränkt schuldfähig

Ein Gutachter bescheinigte dem 37-Jährigen, zur Tatzeit wohl nur eingeschränkt schuldfähig gewesen zu sein. Die Mischung aus Anabolika, mit dem sich der mehrfach vorbestrafte Angeklagte nach einem fünfjährigen Gefängnisaufenthalt wieder in Form bringen wollte, Alkohol und Drogen hätten dem Mann die Sinne vernebelt.

Überraschend milde gestimmt setzte das Schöffengericht eine einjährige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der Angeklagte 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Vorsitzende sprach selbst von einer „Gnadenentscheidung“. Die wird der Staatsanwalt möglicherweise in der Berufungsinstanz noch einmal ändern wollen.