Duisburg. In einem Kiosk in Marxloh gab es nicht nur übliche Trinkhallen-Waren zu kaufen, sondern auch Drogen. Deswegen stehen drei Duisburger nun vor Gericht.
Man stelle sich die Verkaufsgespräche vor, die an einem Kiosk an der Kaiser-Friedrich-Straße in Marxloh bis Mitte Januar einige Zeit zu hören gewesen sein dürften: „Ich hätte gerne eine Flasche Cola, für zwei Euro saure Drops und für zehn Euro Marihuana.“ Denn an der Trinkhalle gab es nicht nur Limonade, Zeitungen und Süßigkeiten, sondern auch Drogen. In diesem Zusammenhang stehen drei Geschwister aus Marxloh seit Donnerstag vor dem Landgericht.
Die Anklage wirft den beiden 28 und 22 Jahre alten Männern und ihrer Schwester (30) bandenmäßigen Drogenhandel vor. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 16. Januar fanden die Ermittler mehr als ein Kilo Marihuana, Haschisch und Amphetamin in dem vom Trio gemeinsam bewohnten Haushalt. Im Kiosk fanden sich kleinere, offenbar zum Verkauf portionierte Mengen.
Geschwister gestehen
Nachdem den Angeklagten im Rahmen einer Verständigung Strafen zwischen mindestens drei und höchstens fünf Jahren in Aussicht gestellt worden waren, legten die Geschwister gestern weitgehende Geständnisse ab.
Der 28-jährige Besitzer des Kiosk berichtete, er habe Schulden gehabt. „Durch den Kauf der Bude, bei der Krankenkasse und durch meinen Drogenkonsum.“ Als ihn Kunden fragten, ob er außer Tabak und Blättchen nicht auch die passenden Zutaten für Joints verkaufen wolle, habe er zunächst einen kleinen Teil seines Privat-Vorrats verkauft. „Das ist im Handumdrehen immer mehr geworden. Ich habe völlig die Kontrolle verloren. Und ich war dauerdicht.“
Sieben Gramm Marihuana am Tag
Die Geschwister gaben zu, beim Verkauf, bei der Portionierung und vor allem beim Konsum geholfen zu haben. „Vorher musste ich für das Zeug immer bezahlen“, so der 22-Jährige. Als Verkäufer habe er das Rauschgift quasi umsonst gehabt. Bis zu sieben Gramm Marihuana habe er am Tag geraucht.
Für die Festlegung des genauen Strafmaßes wird am Ende entscheidend sein, ob die Strafkammer bei einem oder mehreren Angeklagten von einem minderschweren Fall ausgehen kann. Und, ob der Vorwurf des Handeltreibens mit Waffen entkräftet werden kann: Bei der Wohnungsdurchsuchung lag ein Butterflymesser nicht weit von den Drogen entfernt. In der Wohnung sei aber nicht gehandelt worden, beteuern die Angeklagten.
Bis zum 8. Juli sind drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.