Duisburg/Mülheim. Bei dem Unfall in Duisburger Stadtwald ließ das Gespann einen Kinderwagen umstürzen. Kurioses Verfahren wurde in zweiter Instanz eingestellt.
Zu einem ungewöhnlichen Zusammentreffen kam es am Neujahrstag 2015 im Stadtwald auf der Grenze zwischen Duisburg und Mülheim. Auf der einen Seite ein 56-jähriger Mülheimer, der mit seinem Hundeschlitten durch den um 17 Uhr finsteren Wald rauschte, auf der anderen Seite eine 29-jährige Duisburgerin, die mit ihrem einjährigen Sohn im Kinderwagen und einem Pony am Zügel spazieren ging. Am Ende lagen Mutter und Kind im Dreck, trugen Kratzer und Schrammen davon. Das Landgericht Duisburg musste sich am Dienstag in zweiter Instanz mit dem kuriosen Unfall beschäftigen.
Das Amtsgericht hatte den 56-Jährigen im Juli 2015 wegen fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro (90 Tagessätze zu 25 Euro) verurteilt. Zur Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte den Kinderwagen umgestürzt, als er ihn mit Schlitten oder Hunden im Vorbeifahren touchierte. Und statt zu helfen, hatte er die junge Frau auch noch grob beleidigt, bevor er einfach weiter fuhr. Auch eine Gruppe von Reitern, die ihre Pferde ebenfalls am Zügel führten, war nur wenige hundert Meter weiter vom Angeklagten beschimpft worden.
Verfahren wird gegen Geldbuße eingestellt
Der bislang unbescholtene 56-Jährige zog in die Berufung und beteuerte seine Unschuld: „Ich habe niemanden beleidigt. Die Frau mit Kinderwagen hat mich beschimpft, als ich ihr helfen wollte. „Ich habe den Kinderwagen nicht mit meinem Gespann berührt“, beteuerte der Angeklagte. Der müsse umgefallen sein, als die Frau ihr scheuendes Pferd zu bändigen versuchte.
Die Aussage der 29-Jährigen ließ wenig Zweifel daran, dass sie schreckliche Angst gehabt hatte. Mit Tränen in den Augen berichtete sie vom Sturz des Kinderwagens und ihrer Sorge um ihr Kind.
Doch am Ende blieb unklar, ob der Hundeschlitten den Kinderwagen umwarf, oder der Unfall nur durch das geschwinde Auftauchen des Gespanns und die dadurch ausgelöste Panik bei Mutter und Pferd verursacht worden war. Und da der Angeklagte sich bei der 29-Jährigen für die Beleidigung entschuldigte, wurde das Verfahren gegen Zahlung von 600 Euro Geldbuße eingestellt.