Duisburg/Mülheim. Eine Gehirnerschütterung hat ein Kleinkind nach dem Zusammenstoß mit einem Hundeschlitten erlitten. Der Angeklagte sah den Vorfall vor Gericht anders.

Eine junge Duisburgerin, die am Neujahrstag mit ihrem Pferd in der einen und einem Kinderwagen mit ihrem einjährigen Sohn in der anderen Hand in einem Waldgebiet an der Angermunder Straße spazieren ging, konnte die grellen Lichter, die ihr schnell entgegenkamen, nicht zuordnen. Viel zu spät registrierte sie, dass da ein Hundegespann an ihr vorbeisauste – und sie berührte. Die Frau stürzte und der Kinderwagen kippte um. Mutter und Sohn wurden verletzt. Als Übeltäter musste sich am Donnerstag ein 56-jähriger Mülheimer vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten.

Fahrlässige Körperverletzung und Beleidigung

Die Anklage warf dem Mann fahrlässige Körperverletzung und zweifache Beleidigung vor. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte er die Frau nach dem Zusammenstoß auch noch übel beleidigt. Ebenso eine Gruppe von abgesessenen Reitern, auf die er kurz danach traf. Weil die vier Personen, die insgesamt drei Pferde am Zügel führten, ihm nicht schnell genug Platz machten, beschimpfte er auch sie.

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Von all dem wollte der Angeklagte, der den Beruf des Försters erlernte und nun als Trockenbauer arbeitet, nichts wissen. „Das war alles überhaupt nix“, beteuerte er der Strafrichterin. „Ich bin nicht schnell gefahren, habe 40 bis 100 Meter vor Frau angehalten. Deren Pferd hat gescheut. Aber der Kinderwagen ist nicht umgefallen.“ Vergeblich habe er der Frau seine Hilfe angeboten, so der Angeklagte.

Angeklagter: Kleine Diskussion, aber keine Beleidigung

Und mit den Reitern, auf die er später traf, habe er nur eine kleine Diskussion gehabt. Beleidigt habe er nicht: „Die Wörter kenne ich nicht.“ Auch dafür, dass er den Waldweg entgegen Landes-Vorschriften befuhr, hatte er eine Entschuldigung: „Ich trainiere da seit sechs Jahren, habe eine Abmachung mit dem Jäger.“

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Die 28-jährige Zeugin erinnerte sich anders. „Er ist an mir vorbeigesaust und dann hat es auch schon geknallt. Ich bin gestürzt und der Kinderwagen hat sich überschlagen.“ Dann habe der Hundeschlitten angehalten und der Mann habe sie mit derben Worten beleidigt. Ihr kleiner Sohn trug Schrammen und eine Gehirnerschütterung davon. „Bei mir war ein Schneidezahn locker.“ Auch eine 25-Jährige, die zu der Reitergruppe gehört hatte, berichtete, dass der Angeklagte wie ein Kutscher geflucht habe.

Duisbuerger Richterin verhängt 2250 Euro Geldstrafe

Die Strafrichterin sah keinen Grund, an der Darstellung der Frauen zu zweifeln. Weil er sich besonders rücksichtslos verhalten habe, ließ sie die Strafe gegen den nicht vorbestraften 56-jährigen Mülheimerr deutlich ausfallen: eine Geldstrafe von 2250 Euro (90 Tagessätze zu je 25 Euro).