Duisburg. Weil er sich von Oberbürgermeister Sören Link ungerechtfertigt zurückgewiesen fühlte, hat ein Ratsherr der „Republikaner“ geklagt - ohne Erfolg.
„Ich kann mir ihr Gestammel nicht mehr anhören“: Mit diesen Worten hatte Oberbürgermeister Sören Link in der Ratssitzung im November vergangenen Jahres einen Redebeitrag von Mario Malonn unterbrochen, den der einstige Pro-NRW-Ratsherr und jetziges Duisburger Sprachrohr der rechtsextremen Partei „Die Republikaner“ zur Asylpolitik gehalten hatte.
Was die große Mehrheit im Rat unterstützte und innerlich begrüßte, geriet für Malonn als Klagegrund. Er zog vor das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und wollte erreichen, dass Links Aussage als rechtswidrig beurteilt wird und der OB verpflichtet wird, künftig Malonns Reden nicht mehr zu unterbrechen. Das sei nicht der erste Vorfall dieser Art gewesen, heißt es in der Klageschrift, die am Freitag vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wurde.
„Herr Malonn schon häufig mit rechten Eifereien aufgefallen“
Doch das Gericht ließ die Klage erst gar nicht zu und lehnte eine Entscheidung ab, ob Link Malonn zu Recht aufgefordert hatte, seinen Redebeitrag zu dem Antrag „Duisburger Appell unterstützen“ zu beenden. Zur Begründung erklärte das Gericht, Malonn hätte die Ordnungsmaßnahme „in zeitlicher Nähe zu der Ratssitzung gegenüber dem Oberbürgermeister rügen müssen“, um ihm die Möglichkeit zu geben, um gegebenenfalls seine Äußerung zurückzunehmen. Gegen das Urteil können die Beteiligten beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.
Link begrüßte die Unzulässigkeit der Klage: „Herr Malonn ist im Rat schon häufig mit rechten Eifereien ohne ausreichenden Bezug zur Tagesordnung aufgefallen.“ Er werde ihn „auch künftig dazu anhalten, den Rat nicht für seine grenzwertigen Grundsatzreden zu missbrauchen“.