Duisburg. MSV-Hooligan bekam zwei Jahre Bewährungsstrafe für Bengalo-Wurf, bei dem Polizistin schwer verletzt wurde. Auch sein Verteidiger ging in Berufung.
Staatsanwaltschaft wie Verteidigung haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg Berufung eingelegt, mit dem ein 28-jähriger Marxloher am 18. Dezember 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Das bestätigte nun ein Gerichtssprecher.
Der Mann hatte beim Aufstiegsspiel des MSV gegen Kiel am 16. Mai 2015 in der Schauinsland-Arena Leuchtkörper in Richtung des Gäste-Blocks geschossen. Die Bengalos verfehlten mehrere Personen, eines der Geschosse traf eine 24-jährige Bundespolizistin am Kopf und versengte ihr die Haare.
Angesichts der lebensgefährlichen Handlungsweise des Angeklagten sieht die Staatsanwaltschaft die Bewährungsstrafe als zu milde an. Die Verteidigung hält zwei Jahre dagegen für völlig überzogen. Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht noch nicht fest.