Duisburg. Ein 28-jähriger Hooligan aus Marxloh schoss beim Aufstiegsspiel des MSV gegen Kiel am 16. Mai zwei Leuchtkugeln auf den Gästeblock. Eine traf eine Bundepolizistin, die einen Großteil ihrer Haare verlor. Dafür stand er nun vor Gericht.

Der Jubel über den Aufstieg des MSV in die zweite Bundesliga war am 16. Mai in der Schauinsland-Arena grenzenlos. Im entscheidenden Spiel besiegten die Zebras ­Holstein Kiel mit 3:1. Doch der Jubel artete in Randale aus: Fans überkletterten beim Abpfiff Zäune, stürmten das Spielfeld. Von dort schoss ein 28-jähriger Marxloher mindestens zwei Leuchtkugeln in den Gästeblock der Tribüne. Eine davon traf eine junge Bereitschaftspolizistin. Der Bengalo-Schütze kam am Freitag vor dem Amtsgericht mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.

Durch seinen Verteidiger ließ der 28-jährige Monteur, der seinerzeit führendes Mitglied der Hooligan-Gruppe "Division Duisburg" war, ein Geständnis vortragen: Sein erheblich alkoholisierter Mandant habe sich nicht vorstellen können, dass er mit seiner Handlungsweise Menschen gefährde. „Er dachte, die Leuchtkörper würden unterwegs verglühen.“ Eine Darstellung, die die Vorsitzende des Schöffengerichts nicht nachvollziehen konnte: „Über die Gefährlichkeit dieser Dinger ist doch wohl ausreichend in den Medien berichtet worden.“

Schriftliche Entschuldigung und 3500 Euro Schmerzensgeld

Im Vorfeld des Prozesses hatte der Angeklagte der Polizistin eine schriftliche Entschuldigung geschickt und 3500 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Die Beamtin nahm die Entschuldigung ausdrücklich an.

Mit einer Abschussvorrichtung, die kaum größer als ein Kugelschreiber war, hatte der Angeklagte vom Anstoßpunkt aus den ersten Leuchtkörper gestartet. Er verfehlte nur knapp einen Sanitäter, der noch wegspringen konnte. Die zweite Kugel versenkte auf dem Flug ­mehreren Personen die Kleidung und traf dann die Polizistin. Haare und ­Einsatzanzug brannten. Der schwer entflammbare Anzug hielt den größten Teil der Brandwirkung ab

Kollegen löschten die Flammen

„Zum Glück hatte ich meinen Kragen hochgeklappt“, so die 24-Jährige. „Und zum Glück hatten wir genau für diesen Fall wenige Tage zuvor noch geübt.“ Kollegen löschten die Flammen. Die Beamtin verlor zwar einen Großteil ihrer langen blonden Haarpracht, sonst geschah ihr aber wie durch ein Wunder nicht viel.

Ein Sachverständiger betonte, dass der Einsatz solcher Bengalos lebensgefährlich sei. „Sie entwickeln eine Hitze von bis zu 2500 Grad.“ Wer synthetische Kleidung trage, steht sofort in Flammen.

Während der Verteidiger eine Bewährungsstrafe forderte, beantragte der Staatsanwalt wegen der Gefährlichkeit der Tat und angesichts einer Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung zweieinhalb Jahre Gefängnis gegen den Marxloher. Das Schöffengericht gab dem jungen Familienvater nach zweistündiger Verhandlung eine Bewährungschance. Die Vorsitzende begründete dies vor allem mit dem Geständnis und der tätigen Reue des Angeklagten.