Duisburg. Weil ein deutscher Jäger sich seine Waffe nicht wegnehmen lasse, schoss ein 56-Jähriger auf Polizisten. Wegen versuchten Mordes muss er nun in Haft.

Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Mit diesem mehr als deutlichen Urteil endete am Mittwoch vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 56-jährigen Mann aus Beeck. Am 1. Juli hatte er an seiner Wohnungstür an der Magdalenenstraße aus einer Pistole fünf Schüsse abgegeben, einen Schlüsseldienstmitarbeiter und einen Polizisten verletzt.

Vier Polizisten hatten seine Wohnung durchsuchen wollen, um sechs Gewehre und zwei Faustfeuerwaffen zu beschlagnahmen, für die der Jäger die Waffenbesitzerlaubnis verloren hatte. Kaum hatte der Schlüsseldienstmitarbeiter die Tür geöffnet, „schoss der Angeklagte auf alles, was sich im Treppenhaus bewegte“, so der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer in der Urteilsbegründung.

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Dabei, so das Gericht, habe der 56-Jährige heimtückisch gehandelt und den möglichen Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Die Polizisten hätten sich keines Angriffes versehen. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Beamten sich in bestimmter Weise im Treppenhaus positioniert und zum Teil sogar ihre Waffen gezogen hätten, betonte das Gericht. „Aus Sicht der Polizei war es ein reiner Routineeinsatz. Es gab keine Anzeichen, dass der bis dato völlig unbescholtene Angeklagte angreifen würde.“

Staatsanwalt sieht „absolut rechtsstaatsfeindliche Gesinnung“

Eine ernsthafte Chance auf Gegenwehr habe für die Personen im Flur nicht bestanden, so der Vorsitzende. Es sei reines Glück gewesen, dass der Schlüsseldienstmitarbeiter mit einer Verwundung an der Hand, unter deren Folgen er allerdings heute noch leidet, und ein Beamter mit einer durch Mauersplitter verursachten leichten Verletzung am Arm davon gekommen seien.

Der Angeklagte machte bis zuletzt von seinem Recht auf Schweigen Gebrauch. Nach dem Plädoyer seines Verteidigers verlor er nur einen einzigen Satz: „Lassen wir das mal so stehen.“ Beim Haftrichter hatte er sich kurz nach seiner Festnahme sehr viel deutlicher ausgedrückt: Ein deutscher Jäger lasse sich seine Waffe nicht wegnehmen. Die Schüsse seien eine Frage der Ehre gewesen. Das Urteil nahm er ohne sichtbare Regung entgegen.

Mit dem Richterspruch blieb die Kammer nur leicht unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der für die Tat, die eine „absolut rechtsstaatsfeindliche Gesinnung“ offenbart habe, elf Jahre gefordert hatte.