Duisburg. Das Amtsgericht hat vier Männer verurteilt, die bei den Hüttenwerken Krupp-Mannesmann im Duisburger Süden Wertstoffe für 545.000 Euro stahlen.

Mit Produktionsrückständen, vor allem, wenn sie Wertstoffe enthalten, lässt sich gut Geld verdienen. Erst recht, wenn man die Abfälle in großem Stil klaut. Genau das taten vier 39 bis 51 Jahre alte Männer, die sich am Montag vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten mussten.

Die Anklage listete nicht weniger als 220 Fälle auf, in denen das Quartett zwischen März 2012 und Oktober 2014 eisenhaltige Schlacke vom Gelände der Hüttenwerke Krupp Mannesmann im Duisburger Süden gestohlen hatte. Immer dabei war ein 39-jähriger Kerkener, der mit seinem Sattelzug eigentlich wenig wertvollere Abfälle vom Firmengelände schaffen sollte.

Seine drei Mitangeklagten luden in wechselnder Täterschaft - je nachdem wie sie gerade Schicht hatten - allerdings hochwertiges Material im Gesamtwert von 545.000 Euro auf den Laster. Die beiden Duisburger und ein Borkener waren als Angestellte des Thyssen Krupp Mill Service für die Weiterverwertung von Produktionsrückständen zuständig gewesen. Was sie ja auch taten. Allerdings auf eigene Rechnung. Der 39-jährige Kerkener hatte als Inhaber eines Baustoffhandels die notwendigen Kontakte, um die Ware in Kleve, Dinslaken und den Niederlanden zu verkaufen. Das Geld teilten die Komplizen jeweils hinterher untereinander auf.

Zusatzverdienst wurde zum Bumerang

Finanzielle Gründe gaben die Angeklagten, die gestern durch ihre Verteidiger knappe Geständnisse vortragen ließen, auch als Motiv für die Taten an. Finanziell wurde der Zusatzverdienst allerdings zum Bumerang: Drei der Männer mussten Sparguthaben und Bausparverträge auflösen, im Falle des 39-jährigen Haupttäters auch Grundstücke verkaufen, um den Schaden wieder gutzumachen. Beim vierten Mann seien Verständigungsversuche mit HKM bislang gescheitert, so sein Verteidiger. Alle vier verloren zwischenzeitlich aufgrund der Vorfälle ihre Arbeit.

Angesichts der Tatsache, dass die Männer dem Schöffengericht eine langwierige Beweisaufnahme ersparten und HKM kein realer Schaden entstand, fielen die Strafen gegen die bislang unbescholtenen Männer milde aus: Der 39-Jährige wurde zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt, seine Komplizen kamen mit 16 und zehn Monaten auf Bewährung davon.