Duisburg. . Wegen auto-erotischer Betätigung bei einer Einschulungsfeier in Duisburg muss ein 55-Jähriger Geldstrafe zahlen. Er hatte im Gottesdienst onaniert.
Der ökumenische Gottesdienst, der am 21. August 2014 in einer evangelischen Kirche an der Friedrich-Ebert-Straße in Walsum-Aldenrade Grundschulkinder am Tag ihrer Einschulung einen angemessenen Start in den viel zitierten „Ernst des Lebens“ verschaffen sollte, wird einigen Gästen wohl in besonders lebhafter Erinnerung bleiben. Denn der Kirchenmusiker, der bei der Feier für den guten Ton sorgen sollte, bediente nicht nur das Klavier. Weil er auch an sich selbst herumspielte, was zumindest einigen Anwesenden nicht verborgen bleiben konnte, fand er sich am Dienstag in zweiter Instanz vor dem Landgericht wieder.
Das Amtsgericht Hamborn hatte den 55-jährigen Dinslakener wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses im März zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (60 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Dagegen hatte der bislang nicht vorbestrafte Mann Berufung eingelegt. Der Musiker wollte eine Einstellung des Verfahrens erreichen, um wegen einer Vorstrafe nicht seinen Job zu verlieren.
Staatsanwaltschaft fordert härtere Strafe
Inzwischen wurde ihm allerdings trotzdem bereits gekündigt. Seit kurzer Zeit ist er nur noch als privater Musiklehrer tätig. Der Angeklagte zog die Berufung daraufhin zurück, akzeptierte das Urteil. Übrig blieb das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft, die ihrerseits Berufung eingelegt hatte, weil sie die Strafe für zu milde hielt.
Doch ein psychiatrisches Gutachten ließ diese Absicht sinnlos erscheinen: Der Angeklagte leidet unter einem Tourette-Syndrom („Tick-Störung“), das ihn auch schon ohne sexuelle Betätigung ständig zucken und stöhnen lässt. Zudem konnte der Sachverständige hirnorganische Veränderungen feststellen, die für eine Persönlichkeitsveränderung verantwortlich sein könnten - gerade im Bereich der sexuellen Steuerung. Der Angeklagte sei deshalb nur eingeschränkt schuldfähig, so das Fazit des Mediziners.
Vor diesem Hintergrund zog auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück. Es bleibt bei der Geldstrafe. Von der Verhandlung hatte der Angeklagte allerdings relativ wenig mitbekommen. Er teilt das Schicksal, das einen anderen Musiker vor 200 Jahren traf: Er ist fast so taub wie einst Ludwig van Beethoven, der viele seiner eigenen Kompositionen niemals hörte.