Duisburg. Ein Duisburger ist vom Landgericht wegen Drogenhandels zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er führte ein Geschäft für legale Rauschmittel.
Wegen Drogenhandels verurteilte das Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz am Mittwoch einen 30-jährigen Marxloher zu fünfeinhalb Jahren Haft. Zwischen April 2014 und Februar 2015 hatte er in insgesamt sieben Fällen einen schwunghaften Handel mit mehreren Kilo Amphetamin und zwölf Liter Amphetaminöl getrieben – nicht zuletzt, um seinen eigenen Drogenkonsum auf diese Weise zu finanzieren.
Geschäft mit legalen Rauschmitteln betrieben
Dass der Mann außerdem einer von zwei Geschäftsführern eines Headshops in Walsum mit dem passenden Namen „Grauzone“ war – eines Geschäfts, in dem Zubehör für den Drogenkonsum und legale Rauschmittel verkauft wurden – spielte für das Urteil keine Rolle mehr. Zwar war dem Angeklagten auch vorgeworfen worden, berauschende Kräutermischungen, so genannte „Legal Highs“, vertrieben zu haben, von deren einige Bestandteile bereits verboten worden waren, doch war dieser Teil der Anklage eingestellt worden.
Zuvor hatte der Angeklagte einen großen Teil der übrigen Vorwürfe eingeräumt, nachdem ihm für den Fall eines Geständnisses eine vergleichsweise milde Strafe zwischen fünf und sechs Jahren zugesichert worden war. Der 30-Jährige hatte auch gestanden, mehrere Drogengeschäfte mit dem bereits vom Landgericht zu sechs Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilten Rapper „Doc Martenz“ gemacht zu haben. Der gelernte Chemikant war in die Annalen der lokalen Kriminalgeschichte eingegangen, weil er ergebnislos versucht hatte, in der Küche seiner Mutter selbst Drogen herzustellen, dabei aber nur eine unbrauchbare braune Pampe produzierte.
Geschlossene Entziehungsanstalt
Den größten Teil seiner Strafe wird der 30-jährige Marxloher in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen dürfen. Lediglich neun Monate muss er vor der Therapie noch im Gefängnis bleiben. Absolviert er die Entziehung erfolgreich, hat er gute Chancen, nach der Hälfte der verhängten Strafe wieder auf freien Fuß zu kommen.