Duisburg. Verkehrte Welt. Eine erwischte 29-jährige Diebin bezichtigte einen Duisburger Ladendetektiv des Diebstahls. Jetzt stand die Frau vor dem Landgericht.

In zweiter Instanz musste sich das Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz am Freitag mit einem vergleichsweise banalen Delikt befassen: Ladendiebstahl. Doch die Begleitumstände der Tat, die sich am 13. März 2013 bei einem Discounter in Walsum ereignete, waren nicht alltäglich. Schließlich beschuldigen normalerweise Ladendetektive einen Dieb - und nicht umgekehrt.

Diebin wollte gestohlene Ware verschwinden lassen

Mit unbezahlten Kosmetikartikeln in der Tasche war die Angeklagte hinter der Kasse erwischt worden. Auf dem Weg ins Büro hatte sie noch vergeblich versucht, die Beute in einem Behälter für Umverpackungen verschwinden zu lassen. Das Amtsgericht Hamborn hatte nach zweitägiger Verhandlung keinen Zweifel gehabt, dass es sich bei der Diebin um die Angeklagte handelte, und die 29-jährige Frau, die zur Tatzeit in Hochfeld lebte, zu einer Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt.

Die Angeklagte, die nach ihrer zweiten Eheschließung kürzlich zum zweiten Mal Mutter geworden ist, zog dagegen in die Berufung. Sie sei an diesem Tag mit der Renovierung ihrer neuen Wohnung beschäftigt gewesen, behauptete sie am Freitag. Und wie die Diebin in den Besitz eines auf sie ausgestellten vorläufigen Personalausweises gekommen sei, den diese dem Detektiv gezeigt habe, wisse sie auch nicht. Zudem sei auch die Unterschrift auf dem Ausweis nicht ihre.

29-Jährige bezichtigt Ladendetektiv des Diebstahls

Für nichts davon fand die Berufungskammer Beweise. Im Gegenteil: Der 50-jährige Ladentektiv konnte sich auch mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall noch recht gut an die Täterin erinnern. Die hatte nämlich, nachdem er sie schon beim Einstecken von Ware beobachtete, offenbar von ihrem Diebstahl abzulenken versucht, indem sie ihn – zur allgemeinen Erheiterung – bei einer Kassiererin als Dieb anzuschwärzen versuchte. Nachdem der Detektiv die Frau am Ausgang gestellt hatte, hatte die 29-Jährige um Hilfe gerufen und beinahe Passanten dazu verleitet, sie zu befreien.

Von einem anderen Vorwurf war die mehrfach vorbestrafte Angeklagte bereits in erster Instanz freigesprochen worden: Dafür, dass sie einen Raubüberfall, der Ende 2012 stattfand, nur erfunden und ihren Ex-Freund fälschlich als Täter belastet haben sollte, hatte das Amtsgericht keine ausreichenden Beweise gefunden.