Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg hat eine 57-Jährige zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Anfang des Jahres hatte sie mehrfach Brände im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Duisburg-Homberg gelegt.
In einem Mehrfamilienhaus in Homberg ging es rund um die Jahreswende reichlich unruhig zu. Mehrfach brannte es im Treppenhaus. Immer wieder standen verängstigte Bewohner nachts oder am frühen Morgen in der Winterkälte vor ihrem verqualmten Haus und warteten auf die Feuerwehr. Niemand wurde verletzt. Täterin, zumindest in zwei Fällen, war eine 57-jährige Nachbarin, die sich am Montag vor dem Amtsgericht Duisburg verantworten musste.
Brennende Zeitung in Kinderwagen gesteckt
Am frühen Morgen des 6. Januar steckte sie eine Zeitung an und legte sie in einen im Treppenhaus abgestellten Kinderwagen. Ein zweiter Kinderwagen und ein Schuhschrank gerieten ebenfalls in Brand. Die Feuerwehr musste löschen. „Wäre der Schuhschrank zusammengefallen, wäre eine vierköpfige Familie in ihrer Wohnung gefangen gewesen“, so ein Polizist im Zeugenstand.
Bei der zweiten Tat, eine Woche später, hatte die Angeklagte vor der Wohnung einer Nachbarin eine Zeitung angesteckt, auf der eine mit Petroleum gefüllte Waschmittelverschlusskappe platziert war. Die Nachbarin, die genau in diesem Augenblick nach Hause kam, hatte die Täterin gesehen und die glimmende Zeitung gelöscht.
Angeklagte neidisch auf andere Menschen
Der Polizei gestand die 57-Jährige, sie habe das Feuer aus Frust über ihre Lebenssituation gelegt und aus Neid auf Menschen, denen es besser gehe als ihr selbst. Ein Geständnis, das sie vor Gericht durch ihren Verteidiger wiederholen ließ. Die gelernte Altenpflegerin, die eine Tochter groß zog, war vor einigen Jahren in Hartz IV und in eine Medikamenten-Abhängigkeit geraten. Ein Gutachter billigte ihr deshalb eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zu.
Das Duisburger Schöffengericht verurteilte die Frau wegen zweifacher versuchter schwerer Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren Haft und ordnete ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Wenn die 57-Jährige die Therapie erfolgreich absolviert, hat sie gute Chancen, nach zwei Dritteln der Strafe wieder auf freien Fuß zu kommen.