Fünf Jahre nach der Loveparade - Das Leiden geht weiter
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Duisburg. Hinterbliebene warten auf strafrechtliche Aufarbeitung des Loveparade-Desasters. Möglicherweise wird das Verfahren ähnlich laufen wie der Prozess um den Flughafenbrand.
Wenn sich am 24. Juli die Loveparade-Katastrophe zum fünften Mal jährt, werden sicherlich wieder viele Angehörige der 21 Verstorbenen und mehr als 500 Verletzten wieder in Duisburg einfinden, um zu gedenken. Einige werden sich wohl am Vorabend zur Nacht der 1000 Lichter an der Gedenkstätte einfinden.
Die Stadt wird am 24. Juli einen privaten Besuch der Hinterbliebenen an den 21 Magnolien auf der Bahnhofsplatte und anschließendem privaten Gedenken im Tunnel sowie eine öffentliche Gedenkveranstaltung am Mahnmal organisieren. Doch das, was viele Betroffene wünschen, wird auch am fünften Jahrestag nicht passieren: Eine strafrechtliche Aufarbeitung des Loveparade-Desasters.
Loveparade-Opfer fordern Aufklärung, Gerechtigkeit und Bestrafung
Was hatten sich die Angehörigen nicht alles erhofft von diesem Strafprozess: lückenlose Aufklärung, Gerechtigkeit und natürlich auch Bestrafung der Schuldigen. Ein frommer Wunsch, den auch die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wenige Tage nach der Katastrophe während der Trauerfeier in der Salvatorkiche hegte: „Ihnen allen und nicht zuletzt uns selbst sind wir es schuldig, das Geschehene und Unfassbare lückenlos aufzuklären. Wie konnte dies geschehen? Wer trägt Schuld? Wer ist verantwortlich? Diese Fragen müssen und werden eine Antwort finden.“ Dieser Wunsch der Hinterbliebenen, der Verletzten, der Traumatisierten wurde nicht erfüllt, auch nicht fünf Jahre nach der Loveparade.
Dreieinhalb Jahre hatte die Duisburger Staatsanwaltschaft gebraucht, um ihre Ermittlungen abzuschließen. Heraus kamen eine 37.000 Seiten starke Hauptakte. Datenträger mit 807 Terrabyte: Bilder, Videos, Audiodateien, die sie dem Landgericht schickte. Die Anklageschrift ist 556 Seiten dick. Man habe jeden Stein umgedreht, hieß es damals.
Gesetz fragt nach individueller und nicht kollektiver Schuld
Für die Opfer war bereits die Anklageschrift ein Schlag ins Gesicht. Über sechs Beschuldigte der Stadt und vier des Veranstalters soll das Gericht urteilen. Kein einziger „Großkopferter“ gehört dazu und die Polizei wird ebenfalls außen vor gelassen bei der juristischen Aufarbeitung vor dem Landgericht. Nicht nur bei vielen Hinterbliebenen blieb angesichts dieser Nachricht ein schaler Geschmack im Mund, auch in der Duisburger Bevölkerung herrschte Unverständnis und Wut. Das Sprichwort: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ hörte man damals mehr als einmal auf Duisburgs Straßen. Und man hört es noch.
Aber das Gesetz fragt nicht nach kollektiver Schuld. Moralisch Verantwortlichen kann es keine Sühne auferlegen. Es fordert den konkreten Schuldbeweis für den Einzelnen auf der Anklagebank. Und ob dort tatsächlich auch nur einer der Angeklagten Platz nehmen wird, ist noch die Frage. Denn das Landgericht prüft die Anklageschrift seit anderthalb Jahren.
Vor allem das Still-Gutachten soll für die Beweisführung eine entscheidende Rolle spielen. Doch das Landgericht war mit der Expertise des britischen Panik-Experten mehr als unzufrieden. 75 Nachfragen in 15 Themenkomplexen hatten die Richter. Ein dicker Batzen. Zur Zeit werden die Antworten übersetzt, dann sieht man weiter. Sollte das Hauptverfahren tatsächlich eröffnet werden, wird der erste Verhandlungstermin sicher nicht mehr in diesem Jahr stattfinden.
Endet Loveparade-Verfahren wie der Prozess zum Flughafen-Brand?
Ein Beispiel, wie das ganze Verfahren dann vor dem Duisburger Landgericht laufen kann, liefert das Gerichtsverfahren nach dem Großbrand am Düsseldorfer Flughafen im April 1996 mit 17 Toten, das Ende 2001 gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt wurde, weil das Gericht nicht abschließend klären konnte, ob Baumängel oder das Versagen der Feuerwehr entscheidend für die Katastrophe gewesen waren.
Damals sagte das Gericht: „Die schrecklichen Folgen der Brandkatastrophe dürfen nicht den Blick darauf verstellen, dass im Bereich der strafrechtlichen Verantwortung allein die etwaige persönliche Schuld eines Angeklagten zu beurteilen ist, was generell bedeutet, dass trotz der verheerenden Folgen des Brandes die persönliche Schuld eines Angeklagten gleichwohl gering sein kann.“ Dieser Tenor ist auch beim Duisburger Verfahren zu erwarten.
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