Duisburg. . Urteil über Bearbeitungsentgelte für Darlehen bescherte der Verbraucherzentrale Duisburg 2014 viel Arbeit. Beratungsstelle war maximal ausgelastet.

Als der Bundesgerichtshof im Oktober 2014 entschied, dass Bearbeitungsentgelte für Darlehen unzulässig sind, waren die Folgen auch in der Duisburger Verbraucherzentrale deutlich zu spüren. „Bis zum 30.12. standen die Leute tagtäglich auf der Matte, da eine Verjährung drohte“, sagt Beratungsstellenleiterin Marina Steiner über eine der Herausforderungen des vergangenen Kalenderjahres. Die Verbraucherzentrale war 2014 mit insgesamt 13.229 Anfragen und Kontakten maximal ausgelastet.

Zwei Planstellen

„Mehr ist mit den zwei Planstellen, die wir zur Verfügung haben, einfach nicht drin“, erklärt Steiner. Der Bedarf nach Beratung bei der Bürgerschaft würde zwar eine personelle Verstärkung rechtfertigen, diese ist für die Stadt jedoch nicht finanzierbar. „2014 tauchten wir ja sogar auf der Streichliste auf. Von daher sind wir mit dem aktuellen Stand einverstanden“, erinnert die Leiterin, die 2013 mit ihrem Team in die neuen Räumlichkeiten an der Friedrich-Wilhelm-Straße gezogen ist.

Drei Themenschwerpunkte bestimmten die Arbeit der Verbraucherberatung in den vergangenen Monaten. Neben dem BGH-Darlehensurteil, das Fragen zu Rückforderungsmodalitäten aufwarf, waren auch die fehlenden Widerrufsbelehrungen in einer Vielzahl von Immobiliendarlehensverträgen und das ewige Thema Telekommunikation Gegenstand der Beratungsgespräche. 6000 Widerrufsbelehrungen ließ die Verbraucherzentrale rechtlich prüfen. 75 Prozent von ihnen erwiesen sich dabei als fehlerhaft. Die Folge: „Wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt ist, gilt ein ewiges Widerrufsrecht. Die Immobiliendarlehen können somit ohne die Zahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung aufgelöst werden“, erläutert Steiner. Der Weg zur tatsächlichen Vertragsauflösung ist jedoch lang. Häufig seien die Reaktionen der Banken negativ gewesen, Vergleiche oder günstigere Konditionen angeboten worden.

Wie in den Vorjahren standen bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt. „Ein älteres Ehepaar wollte sich nur ein schnurloses Telefon zulegen. Am Ende schloss es einen Vertrag mit Grundgebühr über ein Datenvolumen ab, obwohl es gar keinen Zugang zum Internet besaß“, nennt Steiner ein Beispiel.

Auch viele Jugendliche tappen für ein teures Smartphone in die Schuldenfalle. „Das Smartphone ist mittlerweile ein Statussymbol geworden, wie es früher ein Auto war. Viele gehen dafür Verpflichtungen ein, die sich nicht bezahlen können.“

Die häufigsten Verbraucherprobleme

33 Prozent der Verbraucheranfragen im vergangenen Jahr drehten sich um das Thema Finanzen. Das macht den Topwert im internen Ranking aus. Immerhin 18 Prozent der Anfragen beschäftigen sich mit Dienstleistungen. Auf Rang drei der Rangliste folgt die breite Themengruppe Telefon und Internet (16 Prozent). Ebenfalls häufig traten Fragen zu Energie (12 Prozent) und Konsumgütern jeglicher Art (9 Prozent) auf.