Karlsruhe. Auch nach vielen Jahren können Bankkunden zu Unrecht erhobene Kreditgebühren zurückverlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof grundsätzlich. Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden. Rückwirkend gilt das Urteil aber nur für Verträge, die ab 2004 abgeschlossen wurden.
Bankkunden können zu Unrecht erhobene Kreditgebühren auch noch nach vielen Jahren zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag grundsätzlich entschieden. Das Gericht gab zwei Privatleuten recht, die von den Banken Santander und CreditPlus Bearbeitungsgebühren zurück verlangt hatten. "Ihre Ansprüche sind nicht verjährt", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers in Karlsruhe. Er wies jedoch darauf hin, dass sein Urteil rückwirkend nur für Verträge gelte, die ab 2004 geschlossen wurden.
Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden
Der BGH sprach damit in einer sehr umstrittenen Rechtsfrage das letzte Wort. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden: Das Landgericht Mönchengladbach hielt die Rückforderungen der 2006 und 2008 aufgenommenen Darlehen für verjährt. Das Landgericht Stuttgart sah die Klage für den 2008 aufgenommenen Kredit dagegen als noch rechtzeitig an. Die Banken hatten die Rückzahlung abgelehnt mit der Begründung, die Forderungen der Kunden seien verjährt.
Kunden dürfen jedoch nicht zu lange warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn zum 31. Dezember verjähren alle älteren Forderungen aus den Jahren bis 2011. Forderungen lassen sich mit einem Musterbrief der Verbraucherzentralen anmelden. Um die Verjährung zu verhindern, müssen Betroffene aber eine Klage erheben. Ein einfaches Schreiben an die Bank reicht nicht. (dpa)